Freizügigkeitskonto: Definition, Tipps & Vergleich
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Ein Freizügigkeitskonto, ein zentraler Bestandteil der 2. Säule im Schweizer Vorsorgesystem (BVG), ist ein Vorsorgeinstrument, das bei Austritt aus einer Pensionskasse, etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel ohne sofortigen neuen Arbeitgeber, zum Tragen kommt. Das angesparte Altersguthaben wird auf dieses Konto übertragen und dient als eine Art Parkplatz für das Guthaben, bis eine neue berufliche Situation das Geld in eine andere Pensionskasse überführt.
Anlage und Steueroptimierung
- Aufteilung des Guthabens: Eine Aufteilung des Austrittsguthabens auf zwei Freizügigkeitsstiftungen ist möglich und kann steuerliche Vorteile bieten. Durch die Aufteilung kann das Guthaben in verschiedenen Jahren bezogen werden, was zu einer geringeren Steuerlast führen kann. Wichtig ist, dass diese Aufteilung nur beim Austritt aus einer Pensionskasse erfolgen kann. Ob man dabei die Arbeitsstelle selber gekündigt hat oder gekündigt wurde, ist unerheblich.
- Investition in Wertschriften: Viele Freizügigkeitsstiftungen bieten die Möglichkeit, das Guthaben in Wertschriften anzulegen, was trotz stärkerer Wertschwankungen langfristig höhere Renditen als klassische Freizügigkeitskonten verspricht.
Auszahlungsregeln und Besteuerung
- Kapitalleistungssteuern: Bei der Auszahlung werden Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a besteuert. Die Steuerbehörden berücksichtigen dabei alle Bezüge eines Jahres, einschließlich jene des Ehepartners. Höhere Bezüge in einem Jahr führen zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung.
- Quellensteuer bei Auslandswohnsitz: Personen mit Wohnsitz im Ausland beim Bezug des Freizügigkeitsguthabens zahlen eine Quellensteuer, die am Sitz der Vorsorgestiftung erhoben wird. Bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens kann diese Quellensteuer zurückerstattet werden. In diesen Fällen wird dringend geraten, vor dem geplanten Bezug professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, da es sonst erfahrungsgemäss immer wieder zu steuerlichen Doppelbelastungen kommt, weil die Termine mit Abmeldung, Wegzug, Auszahlungsbegehren und Anmeldung am neuen Wohnort oft nicht sauber abgestimmt werden.
Sicherheit und Erbfall
- Konkurssicherheit: Bei Konkurs einer Bank sind Guthaben auf Freizügigkeitskonten bis zu 100’000 Franken privilegiert behandelt. Wertschriftenanlagen in Freizügigkeits- und 3a-Konten fallen nicht in die Konkursmasse und gelten als Sondervermögen.
- Erbschaftsregelung: Das Gesetz definiert eine klare Reihenfolge der Begünstigten im Erbfall. Diese umfasst primär Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige und in Ausbildung befindliche Kinder.
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Kontolösungen: Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern zeigt unterschiedliche Konditionen hinsichtlich Zinsen, Kontoführungsgebühren und Kündigungsfristen. Beispielsweise bietet Raiffeisen 0.8% Zins bei kostenloser Kontoführung, während UBS 0.3% Zins bei 36 Franken Jahresgebühr anbietet.
Wertschriftenlösungen und Gebühren: Anbieter wie Descartes, Finpension und Viac bieten verschiedene Wertschriftenlösungen an. Finpension zeichnet sich durch niedrige Verwaltungsgebühren aus, während Descartes eine aktive Anlagestrategie mit Fokus auf Nachhaltigkeit verfolgt. Viac bietet eine Besonderheit in Form einer Todesfall- oder Invaliditätsabsicherung.
Fazit
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