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3. Säule (Private Vorsorge):
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3. Säule: das Wichtigste in Kürze

Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023

Das Vorsorgesystem ist nach dem 3-Säulen-Prinzip organisiert und basiert auf dem Zusammenspiel von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.

Die (1.) staatliche und die (2.) berufliche Vorsorge sind dabei obligatorisch. Verlassen Sie sich bei Ihrer Altersvorsorge nur auf die ersten beiden Säulen des Vorsorgesystems, können Sie eine Rente erwarten, die maximal 60% ihres Berufseinkommens entspricht, jedoch meistens erheblich darunter liegt.

Die 3. Säule des Vorsorgesystems – die private Vorsorge – hilft Ihnen, diese Rentenlücke zu schliessen und Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten.
Folgendes ist bei der Säule 3a besonders zu beachten:

  • Die 3. Säule der Vorsorge basiert auf Freiwilligkeit und somit der Eigenverantwortung
  • Sie alleine entscheiden, wie viel Sie monatlich, jährlich oder insgesamt einzahlen wollen
  • Sie können dabei zwischen Banken- und Versicherungsangeboten wählen, die bestmöglich zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen
  • Die Säule 3a bietet Ihnen Jahr für Jahr erhebliche Steuervorteile
  • Die Säule 3b gibt Ihnen maximale Flexibilität und Sparpotenzial

Wie funktioniert das 3-Säulen-System?

Das Vorsorgesystem ist seit 1972 in der Schweizer Bundesverfassung verankert und gehört zu den verlässlichsten weltweit.

3. Säule System

1. Säule:

Die staatliche Vorsorge ist für in der Schweiz arbeitende und lebende Personen bzw. AHV-pflichtige (Alters- und Hinterlassenenversicherung) Personen obligatorisch. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren, was bedeutet: Der arbeitende Teil der Gesellschaft bezahlt mit seinen Beiträgen die Renten der Pensionierten.

Die staatliche Vorsorge setzt sich dabei aus folgenden Komponenten zusammen:

  • der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • der Invalidenversicherung (IV)
  • den Ergänzungsleistungen (EL).

Die 1.Säule stellt sicher, dass Personen, die das Rentenalter erreicht haben, über eine finanzielle Grundsicherung verfügen, welche die elementaren Lebenshaltungskosten deckt. Durch den demografischen Wandel verschiebt sich der Anteil vom arbeitenden Teil der Bevölkerung hin zu den Pensionierten. Dies hat in jüngerer Vergangenheit eine wachsende Verunsicherung an der künftigen Tragfähigkeit der 1. Säule in der breiten Gesellschaft zur Folge.

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG) «Pensionskasse»:

Ebenso wie die 1. Säule ist auch die berufliche Vorsorge für die meisten Arbeitnehmenden verpflichtend. Damit eine Person gemäss der BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken erzielen.

Die berufliche Vorsorge liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber: Sie können dabei zwischen verschiedenen Anbietern wie Pensionskassen, Versicherungen und autonomen Sammelstiftungen wählen. Die entsprechenden Beiträge führt der Arbeitgeber direkt an den jeweiligen Anbieter ab.

Zusammen mit der staatlichen Vorsorge garantiert die private Vorsorge eine Rente, die rund 60 % des Einkommens vor der Pensionierung ausmachen kann. Die genaue Höhe ist dabei stark vom Einkommen eines jeden abhängig, tendenziell sinkt dieser Anteil jedoch signifikant mit steigendem Einkommensniveau.

3. Säule – Private Vorsorge:

Die dritte Säule des Vorsorgemodells basiert auf Freiwilligkeit und der Verantwortung des Einzelnen. Sie dient dazu, die Rentenlücke, die sich im Hinblick auf die Renten aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge ergibt, zu schliessen.

Mit einer entsprechenden privaten Vorsorge kann auch nach der Pensionierung oder im Fall von Erwerbsunfähigkeit der bisherige Lebensstandard beibehalten werden.

Die dritte Säule ist in die «Säule 3a – gebundene Vorsorge» und die «Säule 3b – freie Vorsorge» unterteilt, die jeweils mittels den zugelassenen Vorsorgeformen einer Bankstiftung und/oder Versicherungsgesellschaft verwendet werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Säule 3b?

Während die private Vorsorge der Säule 3a vom Staat gefördert wird und dadurch an relativ umfassende Regeln gebunden ist, ist die Säule 3b ein weitgehend freies Modell.

Säule 3a – gebundene Vorsorge

Die Vorsorge mit der Säule 3a bietet Ihnen während Ihres gesamten Arbeitslebens erhebliche steuerliche Erleichterungen. Dafür muss das angesparte Kapital zweckgebunden für die Altersvorsorge verwendet werden. Sie können daher meist frühestens fünf Jahre vor dem regulären Pensionsantritt auf Ihre Gelder aus der Säule 3a zugreifen. Eine Einzahlung in Säule 3a ist übrigens bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Einzahlungen über diesen Zeitpunkt hinaus sind nur bei Nachweis einer Erwerbstätigkeit möglich. Zudem gilt: Spätestens mit 69 (Frauen) bzw. 70 Jahren (Männer) ist die Auflösung der Säule 3a und der Bezug des Guthabens obligatorisch.

Doch auch hier gibt es einige wesentliche Ausnahmen: Wenn Sie beispielsweise Wohnraum für den Eigenbedarf erwerben oder ein Unternehmen gründen, haben Sie die Möglichkeit, auch früher über die angesparten Gelder zu verfügen. Mehr zu diesen Ausnahmen lesen Sie weiter unten im Text.

Grundsätzlich gibt es bei der Säule 3a nur zwei Vorsorgeformen: die gebundene Vorsorgevereinbarung bei einer Bank und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei einer Versicherung.Doch was passiert mit der 3. Säule, wenn Sie eine berufliche Auszeit, z. B. ein Sabbatical nehmen wollen?

  • Falls Sie in ein Bankdepot einzahlen, können Sie mit den Zahlungen in Säule 3a aussetzen und diese nach Rückkehr wieder aufnehmen.
  • Sofern Sie eine 3a-Versicherung abgeschlossen haben, besteht weiterhin die Verpflichtung, die vertraglich festgelegte Jahresprämie zu zahlen.
  • Laufende Verträge bleiben auch bei einer längeren Auszeit bestehen. Allerdings können Sie währenddessen nichts in die Säule 3a einzahlen.
  • Bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen, sofern ein Anspruch auf ALV-Tagegelder besteht bzw. .

 

Säule 3b – freie Vorsorge

Bei der Säule 3b gibt es keine Einschränkungen im Hinblick auf eine Laufzeit oder Vorgaben, wie Sie das angesparte Kapital zu verwenden haben. Sie können daher frei darüber verfügen. Dafür sind auch die steuerlichen Vorteile bei der Säule 3b vergleichsweise begrenzt. Allerdings gilt auch bei Säule 3b eine gewisse Freizügigkeit hinsichtlich einer beruflichen Auszeit.

  • Ein Sabbatical ist somit möglich, sodass die Säule 3b aus steuerrechtlicher Sicht weitergeführt werden kann.
  • Planen Sie, sich länger im Ausland auszuhalten, müssen Sie jedoch Ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

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Worin bestehen die Vorteile der 3. Säule?

Ob für den Ruhestand, für den Fall von plötzlich eintretender Erwerbsunfähigkeit oder für Hinterbliebene im Falle des Ablebens vorzusorgen, um für sich und die eigene Familie die finanzielle Unabhängigkeit in geänderten Lebenslagen sicherzustellen, ist zu jeder Zeit richtig und wichtig.

Der besondere Vorteil der 3. Säule besteht darin,

  • dass Sie diese maximal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Umstände zuschneiden können.
  • Sie können frei darüber entscheiden, ob Sie die 3. Säule überhaupt in Anspruch nehmen wollen
  • Es steht Ihnen frei, die für Sie geeignete Anlageform zu wählen. Welcher Bank oder Versicherung Sie Ihr Geld anvertrauen und wie viel Kapital Sie damit sparen möchten, bleibt Ihnen überlassen

Jährliche Steuerersparnis bei der Säule 3a

Die gebundene Vorsorge in Form der Säule 3a ist von Gesetzes wegen an die Altersvorsorge geknüpft. Dafür ist sie aber auch steuerlich privilegiert:

  • Ein jährlicher Maximalbetrag, der für Berufstätige im Jahr 2023 bei CHF 7’056 liegt, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das bedeutet folglich, dass sich das zu versteuernde Einkommen um den in die Säule 3a eingezahlten Betrag verringert.
  • Angespartes Kapital der Säule 3a ist zudem nicht von der Vermögenssteuer betroffen. Dazu kommt, dass bei der Säule 3a auch die Kapitalzuwächse – konkret die Wertzuwächse oder Zinsen – während der Ansparphase von der Steuer befreit sind. Welche (verminderten) Steuern bei der Ausschüttung der Säule 3a anfallen, lesen Sie weiter unten.

Flexibilität der Säule 3b

Entscheiden Sie sich für die freie Vorsorge in Form der Säule 3b, sind Ihnen sowohl bei der Laufzeit als auch bei der Verwendung des angesparten Kapitals keine Grenzen gesetzt. Die Möglichkeiten, mit der Säule 3b Steuern zu sparen, sind im Vergleich zur Säule 3a merklich limitierter – dennoch gibt es auch hier einige Vorteile: Steuerbefreit sind beispielsweise periodisch finanzierte, kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Einmalprämien, wenn bestimmte Bedingungen (unten im Artikel erläutert) erfüllt werden.
Grundsätzlich gilt bei einer Einmalprämie, dass diese auch im Erlebensfall oder bei einem Rückkauf steuerfrei ist, sofern sie der Vorsorge dient. Hierzu müssen allerdings folgende Bedingungen vom Versicherungsnehmer erfüllt werden:

  • Eine Auszahlung erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
  • das Vertragsverhältnis hatte mindestens fünf Jahre Bestand
  • Der Vertrag ist vor Vollendung des 66. Lebensjahres begründet worden.

Daraus folgt, dass Rentenzahlungen aus dem Kapital der freien Vorsorge 3b nur zu 40 % steuerpflichtig sind.

Jahreslohn

Für wen lohnt sich die 3. Säule?

Generell lohnt sich die 3. Säule für alle, die für das Alter, für den Fall der Invalidität oder auch für ihr ganz persönliches Sparziel kontinuierlich Geld ansparen möchten. Vor allem in folgenden Lebenssituationen macht es Sinn, sich über eine private Vorsorge Gedanken machen:

Grundsätzlich gilt für die Kapitalanlage in eine Lebensversicherung oder in ein Bankdepot: je früher Sie damit anfangen desto besser. So nutzen Sie den zur Verfügung stehenden Anlagehorizont aufgrund des Zinseszins-Effekts optimal aus und maximieren die Rendite der Altersvorsorge.

Kurz gesagt: Je länger der Anlagezeitraum ist, desto höher fällt die daraus resultierende Altersvorsorge aus. Das gilt auch dann, wenn Sie größere Einzahlungen in die 3. Säule über einen kürzeren Zeitraum vornehmen.

Sie steigen gerade ins Berufsleben ein:

Auch wenn es sich gut anfühlt, direkt im «Hier und Jetzt» zu leben. An später zu denken und sich gegen die Risiken des Lebens abzusichern, ist nie verkehrt. Denn je früher Sie mit einer Altersvorsorge anfangen, desto günstiger wird es für Sie insgesamt. Für Ihr Sparziel kann es bereits ausreichen, wenn Sie ab Beginn Ihres Berufslebens Monat für Monat kleinere Beträge in die 3. Säule einzahlen.

Sie gründen eine Familie:

Spätestens, wenn Sie eine Familie gründen, sind Sie nicht mehr ausschliesslich für sich alleine verantwortlich. Mit Vorsorgelösungen von Lebensversicherern sparen Sie nicht nur Vermögen für das Alter an: Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität sorgen Sie für Ihre eigene Einkommenssicherung. Darüber hinaus sichern Sie Ihre Angehörigen beim Ableben finanziell ab. Sogar insofern, als dass Ihr Versicherungsanbieter die Fortzahlung von Prämien garantiert und somit Ihr Sparziel für Sie erreicht und somit für den Ausfall Ihres Sparens kompensiert.

Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Eigenheims:

Die Säule 3a ist zwar prinzipiell an die Altersvorsorge gebunden, doch beim Erwerb bzw. dem Bau einer Immobilie, die Sie selbst bewohnen, besteht eine häufig genutzte Ausnahme: Sie können Ihr in der Säule 3a steuerschonend angespartes Vermögen vorzeitig für den Erwerb einer Wohnung oder den Bau eines Eigenheims verwenden.

Häufig kommt in diesem Zusammenhang auch die Frage auf, wie sich die direkte von der indirekten Amortisation unterscheidet und worin die jeweiligen Vorzüge bestehen.

  • Direkte Amortisation: Hier wird die Darlehensschuld auf die Immobilie in jährlichen Raten abbezahlt. Als Folge verringern sich sowohl die Hypothekarschuld als auch die Zinsbelastung kontinuierlich. Der Nachteil: Da sich auch die Schuldzinsen verringern, die von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen, steigt auch die von Ihnen zu entrichtende Einkommensteuer.
  • Indirekte Amortisation: Diese Art der Amortisation bietet aus steuerlicher Hinsicht Vorteile. So zahlen Sie als Hypothekarnehmer Ihre jährliche Amortisation auf ein Säule-3a-Konto, das bei Ihrer Bank als Sicherheit und Pfand hinterlegt wird. Diese Einzahlung können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Gleichzeitig verringern sich so die Hypothekarzinsen nicht, womit diese ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können.

Sie möchten Kapital für eine selbstständige Erwerbstätigkeit ansparen:

Auch wenn Sie vorhaben, sich im Laufe Ihres Lebens selbstständig zu machen, können Sie vorzeitig auf das steuerbegünstigt angesparte Vermögen aus der Säule 3a zugreifen.

Sie verdienen erst seit kurzem genug Geld, um zukunftssicher zu investieren:

Je früher Sie mit der privaten Vorsorge beginnen, desto günstiger können Sie von dieser profitieren. Doch selbst wenn Sie erst in späteren Jahren über genügend Einkommen verfügen, gibt es eine Reihe von Lösungen, welche Ihnen dabei helfen, kostensparend und sicher für den Ruhestand vorzusorgen.

Sie wollen Geld ansparen, um sich einen Lebenstraum zu verwirklichen:

Wenn Sie regelmässig Geld ansparen möchten, um sich irgendwann einen Lebenstraum zu erfüllen, sind Sie mit der Säule 3b gut beraten. Sie können das angesparte Vermögen einsetzen, wie und wann Sie möchten! Ob für die langersehnte Reise, das Sabbatical oder für Ihren ganz eigenen Traum, das obliegt Ihnen.
Urs Hofmann
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Welche Voraussetzungen gibt es für die 3. Säule?

Die grundsätzliche Voraussetzung, um von der steuerbegünstigten Säule 3a zu profitieren, ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Demnach sind alle Personen berechtigt, in die Säule 3a einzuzahlen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. Unabhängig davon, ob sie nun Mitarbeiter eines Unternehmens oder Selbstständigerwerbende sind. Zudem können auch Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, von der Säule 3a profitieren.

Auch vorübergehend Arbeitslose mit einem Anspruch auf ALV-Taggelder (Arbeitslosen-
versicherung) können weiter in die Säule 3a einzahlen. Ebenso wie IV-Beziehende (Invalide) mit einer Resterwerbsfähigkeit und einem AHV-pflichtigen Einkommen.

Einzahlungen sind bei Männern bis zu einem Alter von 70 Jahren, bei Frauen bis zu einem Alter von 69 Jahren möglich – sofern noch ein AHV-pflichtiges Einkommen bezogen wird. Eine Verlängerung des Einzahlungszeitraums ist mit einer entsprechenden Anmeldung um bis zu fünf Jahre möglich.

Nicht berechtigt, in die Säule 3a einzuzahlen, sind Personen ohne eigenes Einkommen: Dies betrifft beispielsweise, Hausmänner, Hausfrauen oder Privatiers. Von der Säule 3a ausgeschlossen sind zudem Ehepartner, die im Unternehmen Ihrer Gatten im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht mitarbeiten und dabei kein AHV-pflichtiges Gehalt verdienen.

Für Einzahlungen in die freie Vorsorge der Säule 3b gibt es keine solchen Beschränkungen.

Wann und wie wird die 3. Säule ausgezahlt?

Auch die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob Sie sich bei Ihrer privaten Vorsorge für die Säule 3a und/oder die Säule 3b entschieden haben. Bei der Säule 3b wird die Art und Weise der Auszahlung rein von den vertraglich festgelegten Konditionen der jeweiligen Bank oder Versicherung bestimmt. Doch wie sieht es nun bei der Säule 3a aus?

Säule 3a: Auszahlung bei Erreichen der Altersgrenze

Bei der steuerlich geförderten Säule 3a ist die Art und der Zeitpunkt der Auszahlung relativ einheitlich geregelt: Sie können frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters (65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen, Stand 2022) das angesparte Geld aus der Säule 3a beziehen. Ausbezahlt wird dabei der gesamte Betrag des 3a Kontos, der dann in Ihr Privatvermögen übergeht und den Sie – wie es Ihnen gefällt – entweder im Ruhestand verbrauchen oder weiter anlegen können. Sie können jedoch mehrere 3a Konten nutzen und sich diese unabhängig voneinander auszahlen lassen.

Säule 3a: Vorzeitige Auszahlung (Ausnahmen)

Auch wenn die Säule 3a fest mit der Altersvorsorge verbunden ist, gibt es einige interessante Ausnahmen. Bei folgenden Gegebenheiten können Sie sich Ihr in der Säule 3a angespartes Kapital vor Erreichen der Altersgrenze auszahlen lassen:

Sie finanzieren den Erwerb oder Bau einer Immobilie, die Sie selbst bewohnen
Sie verwenden das Kapital aus der Säule 3a, um eine Hypothek zu bedienen
Sie übertragen Ihr angespartes Kapital in eine Pensionskasse
Sie gründen ein eigenes Unternehmen und nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf
Sie müssen eine vollständige Invalidenrente in Anspruch nehmen
Sie verlassen die Schweiz und ziehen dauerhaft ins Ausland

Im Fall des vorzeitigen Ablebens geht das angesparte Kapital aus der Säule 3a an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner über. Ist dieser nicht vorhanden, bestimmt die übliche Erbfolge die oder den Begünstigten.

Versteuerung

Die Kapitalauszahlung der Säule 3a muss versteuert werden. Allerdings wird sie getrennt vom übrigen Einkommen und mit einem reduzierten Steuersatz behandelt: Auf Bundesebene unterliegt sie einer vollen Jahressteuer, die zu einem Fünftel der Tarife der ordentlichen Bundessteuer berechnet wird. Zusätzlich kommen in Kantonen und Gemeinden unterschiedliche Tarife zum Tragen (Stand 2022), die Sie aus der folgenden Tabelle entnehmen können:

JAHRESEINKOMMEN 75.000 CHF 100.000 CHF 125.000 CHF
Kanton ledig verheiratet ledig verheiratet ledig verheiratet
Aarau 1217 CHF 1622 CHF 1530 CHF 1825 CHF 1778 CHF 2049 CHF
Altdorf 1163 CHF 1234 CHF 1300 CHF 1411 CHF 1446 CHF 1562 CHF
Appenzell 1057 CHF 1190 CHF 1249 CHF 1412 CHF 1394 CHF 1564 CHF
Basel 1708 CHF 1780 CHF 1846 CHF 1956 CHF 1992 CHF 2107 CHF
Bellinzona 1556 CHF 1833 CHF 2031 CHF 2118 CHF 2095 CHF 2352 CHF
Bern 1561 CHF 1854 CHF 1872 CHF 2219 CHF 2129 CHF 2418 CHF
Chur 1408 CHF 1654 CHF 1681 CHF 1844 CHF 1864 CHF 2059 CHF
Delémont 1558 CHF 1888 CHF 1909 CHF 2277 CHF 2054 CHF 2429 CHF
Frauenfeld 1388 CHF 1501 CHF 1574 CHF 1764 CHF 1719 CHF 1917 CHF
Fribourg 1510 CHF 2016 CHF 1811 CHF 2177 CHF 2094 CHF 2495 CHF
Genf 1791 CHF 2112 CHF 2166 CHF 2336 CHF 2311 CHF 2528 CHF
Glarus 1240 CHF 1472 CHF 1545 CHF 1648 CHF 1683 CHF 1879 CHF
Herisau 1483 CHF 1637 CHF 1724 CHF 1885 CHF 1921 CHF 2074 CHF
Lausanne 1637 CHF 2005 CHF 1852 CHF 2388 CHF 2099 CHF 2621 CHF
Liestal 1544 CHF 2046 CHF 1920 CHF 2368 CHF 2178 CHF 2583 CHF
Luzern 1247 CHF 1434 CHF 1490 CHF 1612 CHF 1647 CHF 1821 CHF
Neuchâtel 1770 CHF 2071 CHF 1996 CHF 2356 CHF 2237 CHF 2615 CHF
Sarnen 1091 CHF 1162 CHF 1228 CHF 1338 CHF 1375 CHF 1490 CHF
Schaffhausen 1204 CHF 1658 CHF 1490 CHF 1860 CHF 1764 CHF 2011 CHF
Schwyz 1005 CHF 1181 CHF 1189 CHF 1357 CHF 1392 CHF 1509 CHF
Sion 1297 CHF 1956 CHF 1666 CHF 2488 CHF 2424 CHF 2821 CHF
Solothurn 1587 CHF 1785 CHF 1777 CHF 2022 CHF 1943 CHF 2277 CHF
St. Gallen 1592 CHF 1873 CHF 1730 CHF 2084 CHF 2085 CHF 2235 CHF
Stans 1206 CHF 1316 CHF 1379 CHF 1527 CHF 1526 CHF 1713 CHF
Zug 716 CHF 1211 CHF 853 CHF 1542 CHF 1230 CHF 1532 CHF
Zürich 1262 CHF 1526 CHF 1550 CHF 1811 CHF 1740 CHF 2111 CHF

Welcher Maximalbetrag kann in die 3. Säule eingezahlt werden?

Weil die Säule 3a wegen ihrer Steuerbegünstigungen unter vielen Schweizerinnen und Schweizern sehr populär ist, gibt es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen.

Diese Maximalbeträge werden jährlich angepasst. So können Sie als berufstätige Person, die einer Pensionskasse (2. Säule) angehört, im Jahr 2023 maximal CHF 7’056 steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen.

Sind Sie selbstständig und gehören keiner Pensionskasse an, dürfen Sie maximal 20 % Ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 35’280 (Stand 2023) in die Säule 3a einzahlen.

Viele Schweizerinnen und Schweizer legen mehrere 3a-Konten an. Die jährlich festgelegten Höchstgrenzen lassen sich dadurch allerdings nicht umgehen. Es wird immer berechnet, wie viel jemand insgesamt in die Säule 3a einzahlt – der jährliche Maximalbetrag bleibt immer derselbe.

Der Hauptgrund, mehrere 3a-Konten zu haben, ist, dass man Steuern spart, wenn man sich bei Pensionsantritt nicht das gesamte Geld auf einmal auszahlen lässt, sondern es beispielsweise gestaffelt in den fünf Jahren vor dem Antritt der regulären Rente bezieht.

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3. Säule: Vergleich der verschiedenen Sparformen

Grundsätzlich stehen Ihnen in der 3. Säule zwei Möglichkeiten offen, um für das Alter vorzusorgen: entweder über die Einzahlung in eine Vorsorgelösung (z.B. eine Lebensversicherung) oder mittels einer Kapitalanlage bei einer Bank.

Sofern Sie eine Lebensversicherung bevorzugen, haben Sie die Wahl zwischen einer Risiko- und Kapitallebensversicherung. Beide Policen bieten individuelle Vorzüge, zugeschnitten auf die jeweiligen Lebensumstände und die familiäre Situation.

Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über Unterschiede und Vorteile der verfügbaren Versicherungspolicen von Versicherungsanbietern und Anlagemöglichkeiten bei einer Bank.

Risikolebensversicherung

Ziel
  • Zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen/Familie im Todesfall
Wann sinnvoll
  • Den finanziellen Hinterbliebenenschutz von Ehe-, Lebenspartner*innen oder Kindern
  • Finanzielle Absicherung von Geschäftspartner*innen
  • Absicherung/Abzahlung eines aufgenommenen Kredits
Auszahlung
  • Einmalig im Todesfall
  • Laufzeitende der Police: Keine Auszahlung
Vorteile
  • geringe Kosten, bereits ab einem einstelligen Betrag monatlich
Police-Modelle:
  • Erwerbsunfähigkeitsrente: Auszahlung im Fall von Krankheit
  • Todesfallversicherung: Auszahlung an Hinterbliebene bei Ableben des Versicherungsnehmers

Kapitallebensversicherung

Ziel
  • Als private Altersvorsorge mit Todesfallschutz
Wann sinnvoll
  • Den finanziellen Hinterbliebenenschutz von Ehe-, Lebenspartner*innen oder Kindern
  • Aufbau von finanziellem Vermögen im Alter
Auszahlung
  • Einmalig im Todesfall
  • Laufzeitende der Police: einmalige Auszahlung
Vorteile
  • Kann steuerlich geltend gemacht werden
Police-Modelle:
  • Fondsgebunden (aktiv): Der Versicherer legt Ihre Prämien in einem Investmentfonds an, bei dem es sich um einen Aktien-, Renten- und/oder Immobilienfonds handeln kann. Empfehlenswert ist eine fondsgebundene Lebensversicherung wegen der guten Absicherung und der hohen Rendite.
  • Indexgebunden (passiv): Ihre Prämien werden in einen Indexfonds, oftmals einen sogenannten ETF (Exchange Traded Fund), investiert. Vorteil der Investition in einen börsengehandelten Indexfonds: breitere Streuung des Investments und insgesamt geringere Kursschwankungen als bei einem Investmentfonds.
Wichtig: Im Vergleich zu einer indexgebundenen Kapitallebensversicherung, bei der Ihre Versicherungsbeiträge in einen börsengehandelten Indexfonds mit breiter Streuung und vergleichsweise niedrigen Renditechancen investiert werden, punktet eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer guten Absicherung, aber oftmals höheren Renditemöglichkeiten.

Bankanlage

Vorsorge-Depot:
  • Vergleichbar mit einem Aktiendepot werden Ihre Beiträge bei dieser Bankanlage in ein Portfolio aus Wertpapieren investiert. Eine Kombination aus Aktienfonds und ETFs ist in diesem Fall ebenfalls möglich. Im Vergleich zu einem Vorsorgekonto sind die Renditechancen größer, allerdings erhöht sich auch das Verlustrisiko durch die Volatilität bzw. Kursschwankungen an der Börse.
Vorsorge-Konto:
  • Bei dieser Anlageform haben Sie die Möglichkeit, den erlaubten Maximalbetrag auf ein Sparkonto einzuzahlen. Einmal jährlich erhalten Sie hierzu einen Kontoauszug, sowie eine Steuerbescheinigung, dank der Sie die eingezahlten Beträge bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Höhe der zu erzielenden Rendite entspricht den marktüblichen Zinsen für Sparkonten.
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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld sollte man in der 3. Säule haben?

Die zu beziehende Altersvorsorge aus der 1. und 2. Säule beläuft sich nach Renteneintritt auf maximal 60 % des Arbeitseinkommens. Bei einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen ist es sogar deutlich weniger. Tatsächlich profitieren Personen mit einem höheren Einkommen ganz erheblich davon, in die Säulen 3a und b einzuzahlen.

Wer darf nicht in die 3. Säule einzahlen?

Anders als in Säule 3b, dürfen in Säule 3a grundsätzlich nur Personen einzahlen, die ein in der Schweiz AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und in der Schweiz wohnhaft sind.

Macht die Säule 3a auch für Grenzgänger Sinn?

Ja, z. B. wenn Sie in der Schweiz berufstätig sind, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können Sie in diesem Fall steuerfrei in eine Lebensversicherung investieren.

Was passiert mit meiner 3. Säule, wenn ich sterbe?

Das Vermögen aus Säule 3a fließt grundsätzlich an die/den Ehepartner(in), bzw. eingetragene(n) Lebenspartner(in). Falls nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht an die direkten Nachkommen oder an vom Erblasser unterstützte Personen. Gelder aus Säule 3b gehen an die im Vertrag einer Lebensversicherung begünstigten Personen, bzw. die Hinterbliebenen.

Kann man Geld aus der 3. Säule nehmen?

In Ausnahmefällen können Gelder aus Säule 3a entnommen werden. Hierzu zählt der Kauf einer Immobilie oder Startkapital für die eigene Selbständigkeit. Das angelegte Geld in Säule 3b kann im Rahmen der jeweiligen Lösung frei verwendet und ggf. auch entnommen werden.

Wie viel Steuern spare ich mit der 3. Säule (3a)?

Bei Angestellten können in der Säule 3a pro Jahr bis zu CHF 7’056 Altersvorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wodurch die Steuerlast insgesamt verringert wird.

Was passiert, wenn ich zu viel in die Säule 3a einzahle?

In diesem Fall werden Sie von der Steuerbehörde dazu aufgefordert, sich die zu viel gezahlten Beiträge in Säule 3a zurückerstatten zu lassen.

Wie lange kann in die Säule 3a einbezahlt werden?

In Säule 3a können Sie maximal bis zu Ihrem Renteneintrittsalter einzahlen. Männer gehen derzeit mit 65 Jahren, Frauen mit 64 Jahren in Rente. Ab 2028 soll das Renteneintrittsalter für beide Geschlechter auf 65 Jahre vereinheitlicht werden.

Wie viel pro Monat kann in die Säule 3a einbezahlt werden?

In die Säule 3a können Sie monatlich maximal CHF 588 einzahlen.

Wann ist die Säule 3a «voll»?

Bei Angestellten können in der Säule 3a pro Jahr bis zu CHF 7’056 Altersvorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wodurch die Steuerlast insgesamt verringert wird. Eine Einzahlung ist generell bis zum Erreichen des Pensionsalters möglich.

Kann ich die 3. Säule (3a) als Rente beziehen?

Neben einer einmaligen Kapitalabfindung ist auch eine monatliche Auszahlung des Kapitals aus Säule 3b in vertraglich vereinbarten Monatsraten möglich. Eine gestaffelte Auszahlung aus Säule 3a ist nur möglich, wenn Sie über mehrere 3a Konten, oder auch “Gefäße” verfügen.

Wie lange kann in die Säule 3a einbezahlt werden?

In die Säule 3a können Sie bis zum Pensionsalter einzahlen

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