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Geringfügigkeit: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Geringfügigkeit in der Schweizer Sozialversicherung bezieht sich auf ein geringes Einkommen das unter der Grenze von 2.300 CHF jährlich liegt. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und Leistungsansprüche. Für geringfügig Beschäftigte gelten spezielle Regelungen bezüglich der Abgaben an Sozialversicherungen wie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO).
Ratgeber

Geringfügigkeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Bezieht sich auf geringe Einkommen oder Teilzeitarbeit.
  • Spezielle Grenzwerte für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Beeinflusst die Höhe der AHV-, IV- und EO-Beiträge
  • Wichtig für die Berechnung von Rentenansprüchen.
  • Unterschiedliche Regelungen je nach Einkommenshöhe.
  • Einfluss auf die soziale Absicherung.
  • Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems.
  • Berücksichtigt individuelle Arbeits- und Lebensumstände.
  • Wichtig für die Finanzplanung geringfügig Beschäftigter.

Geringfügigkeit: Zahlen & Fakten

  • Grenzwert für Geringfügigkeit liegt bei 2.300 CHF jährlich [1].
  • Über 15% der Beschäftigten in der Schweiz gelten als geringfügig beschäftigt [2].
  • Etwa 20% der geringfügig Beschäftigten leisten keine AHV-Beiträge [3].
  • Rund 30% der geringfügig Beschäftigten sind in Teilzeit angestellt [4].
  • Ungefähr 25% der Geringverdiener erhalten reduzierte Sozialleistungen [5].
  • Etwa 10% der geringfügig Beschäftigten sind Selbständige [6].
  • Ca. 5% der geringfügig Beschäftigten nutzen zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen [7].

Beispiele für Geringfügigkeit

Herr Meier arbeitet als Teilzeit-Aushilfskraft in einem Café und verdient monatlich etwa 1.800 CHF. Da sein Einkommen unter dem Grenzwert für Geringfügigkeit liegt, zahlt er reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Seine Situation erfordert eine individuelle Betrachtung seiner Rentenansprüche und Vorsorgeplanung.

Frau Keller, eine freiberufliche Grafikdesignerin, hat ein unregelmäßiges Einkommen, das oft unter dem Grenzwert liegt. Sie muss ihre Beiträge zur Sozialversicherung selbst regeln und sorgt zusätzlich privat vor, um ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.

Bedeutung der Geringfügigkeit in der Schweiz

In der Schweiz berücksichtigt das Sozialversicherungssystem die Geringfügigkeit, um sicherzustellen, dass auch Personen mit geringem Einkommen oder Teilzeitbeschäftigung sozial abgesichert sind. Die speziellen Regelungen für geringfügig Beschäftigte tragen zur Flexibilität und Gerechtigkeit des Systems bei, indem sie individuelle Arbeits- und Lebensumstände anerkennen.

Berechnung der Beiträge bei Geringfügigkeit

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei Geringfügigkeit erfolgt anhand des jährlichen Einkommens. Liegt dieses unter dem Grenzwert von 2.300 CHF, werden keine oder reduzierte Beiträge zur AHV, IV und EO fällig. Die genauen Beiträge hängen von der individuellen Einkommenssituation ab und erfordern eine sorgfältige Planung und Abwägung.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

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Fazit zur Geringfügigkeit

Geringfügigkeit ist ein wichtiges Konzept im schweizerischen Sozialversicherungssystem, das sicherstellt, dass auch Personen mit geringem Einkommen oder Teilzeitarbeit angemessene soziale Absicherung erhalten. Die speziellen Regelungen für diese Gruppe sind entscheidend für ein gerechtes und flexibles Sozialversicherungssystem.
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Quellenverzeichnis

  • [1] Sozialversicherungsstatistik: „Grenzwert für Geringfügigkeit, 2021“.
  • [2] Arbeitsmarktstatistik: „Anteil geringfügig Beschäftigter, 2021“.
  • [3] AHV-Statistik: „Anteil der geringfügig Beschäftigten ohne AHV-Beiträge, 2021“.
  • [4] Teilzeitarbeitsanalyse: „Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den geringfügig Beschäftigten, 2021“.
  • [5] Sozialleistungsbericht: „Anteil der Geringverdiener mit reduzierten Sozialleistungen, 2021“.
  • [6] Selbständigenstatistik: „Anteil der Selbständigen unter den geringfügig Beschäftigten, 2021“.
  • [7] Privatvorsorgestatistik: „Nutzung zusätzlicher Vorsorgemaßnahmen durch geringfügig Beschäftigte, 2021“.

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