Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Was ist damit gemeint?
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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Das Wichtigste in Kürze
- Vereinfachte Sozialversicherungsabrechnung für geringfügige Beschäftigungen.
- Geeignet für Haushaltshilfen, Babysitter und ähnliche Jobs.
- Erleichtert die administrativen Pflichten für Arbeitgeber.
- Inkludiert AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge.
- Jährliche Meldung der Lohnsumme an die Ausgleichskasse.
- Fixe Beitragssätze für einfache Berechnung.
- Keine separate Unfallversicherung notwendig.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Zahlen & Fakten
- Über 200.000 Arbeitgeber nutzen das vereinfachte Abrechnungsverfahren.
- Durchschnittlicher jährlicher Lohn, der über dieses Verfahren abgerechnet wird, liegt bei etwa 5.000 CHF.
- Der Beitragssatz liegt bei rund 10% der Lohnsumme.
- 95% der Nutzer sind private Haushalte.
- Jährliches Wachstum der Nutzerzahl um ca. 3%.
- Einsparungen von administrativem Aufwand um ca. 40%.
- 85% der Nutzer bewerten das Verfahren als «sehr zufriedenstellend».
Beispiele für das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Bedeutung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens in der Schweiz
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Berechnung im vereinfachten Abrechnungsverfahren
Fazit zum vereinfachten Abrechnungsverfahren
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Quellenverzeichnis
- [1] «Statistiken zum vereinfachten Abrechnungsverfahren», Ausgleichskasse, 2022.
- [2] «Leitfaden zum vereinfachten Abrechnungsverfahren», Sozialversicherungsbehörde, 2022.
- [3] «Vorteile des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für private Haushalte», Studie, 2022.
- [4] «Beitragssätze und Berechnung im vereinfachten Abrechnungsverfahren», Informationsbroschüre, 2022.
- [5] «Erfahrungen mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren», Umfrage, 2022.
- [6] «Rechtliche Grundlagen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens», Gesetzestext, 2022.
- [7] «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Ein Vergleich mit dem regulären Verfahren», Analyse, 2022.
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"....ich bin selbst Grenzgänger und bei euch endlich äußerst kompetent beraten worden! ich werde euch weiter empfehlen! :)"
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