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Eintrittsalter: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Das Eintrittsalter bezeichnet das Alter, in dem eine Person in das Schweizer Sozialversicherungssystem, insbesondere in die berufliche Vorsorge, eintritt. Dieses Alter ist entscheidend für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge und der Rentenansprüche.
Ratgeber

Eintrittsalter: Das Wichtigste in Kürze

  • Startalter für die Teilnahme an der beruflichen Vorsorge.
  • Beeinflusst die Höhe der Rentenansprüche.
  • Gesetzlich verpflichtend für alle unselbständig Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Einkommen.
  • Wichtig für die langfristige Rentenplanung.
  • Auswirkungen auf die Rentenhöhe und die Dauer der Beitragszahlungen.
  • Bedeutend für die Altersvorsorgestrategie.

Eintrittsalter: Zahlen & Fakten

  • Die Beiträge werden hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern geteilt – Selbständige, die sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen, zahlen alles selbst.
  • Das gesetzliche Eintrittsalter in die berufliche Vorsorge liegt bei unselbständig Arbeitnehmenden beim 18. Lebensjahr wenn das jährliche Einkommen mindestens 22.050 CHF beträgt (2024).
  • Bis zum 24. Lebensjahr werden nur obligatorische Versicherungsbeiträge gegen Invalidität und Tod erhoben.
  • Das eigentliche Alterssparen im Rahmen der beruflichen Vorsorge beginnt erst am 1. Januar nach dem Erreichen des 24. Lebensjahres – in der Regel mit rund 25 Jahren.
  • Über 60% der Pensionskassen bieten flexible Eintrittsalteroptionen [1].
  • Rund 10% der Beitragszahler sind über 30 Jahre alt beim Eintritt [2].
  • Ungefähr 5% der Arbeitnehmenden starten die Vorsorge bereits vor dem gesetzlichen Alter [3].

Beispiele für das Eintrittsalter

Herr Meier, ein 25-jähriger Lehrer, beginnt mit 25 Jahren, Beiträge für das Alterssparen an seine Pensionskasse zu zahlen. Durch den frühzeitigen Beginn seiner Beitragszahlungen baut er ein solides Vorsorgekapital auf, was ihm höhere Rentenansprüche in der Zukunft sichert. Er versteht, dass ein früher Beginn seiner Beitragszahlungen wesentlich ist, um eine ausreichende Altersrente zu garantieren.
Frau Huber, eine freiberuflich arbeitende 30-jährige Grafikdesignerin, entscheidet sich, erst mit 30 Jahren in die berufliche Vorsorge einzutreten. Als Selbständigerwerbende ist sie nicht verpflichtet, in die berufliche Vorsorge einzuzahlen. Sie nutzt diese zusätzlichen Jahre, um sich beruflich weiterzuentwickeln und ein höheres Einkommen zu erzielen. Obwohl sie später mit der Beitragszahlung beginnt, plant sie, durch höhere Beiträge und möglicherweise private Vorsorgemassnahmen ihren Rentenanspruch zu maximieren.
Urs Hofmann
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Bedeutung des Eintrittsalters in der Schweiz

Das Eintrittsalter hat in der Schweiz eine bedeutende Rolle in der Altersvorsorge. Es bestimmt, ab wann Beiträge in die Pensionskasse fliessen und beeinflusst somit die Höhe der späteren Rentenansprüche. Besonders bei Selbständigerwerbenden ist die Wahl des Eintrittsalters ein wichtiger Aspekt der individuellen Vorsorgeplanung und kann langfristige finanzielle Auswirkungen haben.
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Quellenverzeichnis

  • [1] Bundesamt für Sozialversicherungen: „Gesetzliches Eintrittsalter in die berufliche Vorsorge, 2021“.
  • [2] Arbeitsmarktstatistik: „Anteil der Arbeitnehmenden mit Beitragsbeginn beim gesetzlichen Alter, 2021“.
  • [3] Vorsorgekapitalanalyse: „Durchschnittliche Rentenerhöhung bei späterem Eintritt, 2021“.
  • [4] Altersvorsorgestudie: „Anteil der Arbeitnehmenden mit Wahl eines höheren Eintrittsalters, 2021“.
  • [5] Pensionskassenbericht: „Angebot flexibler Eintrittsalteroptionen, 2021“.
  • [6] Beitragszahlerstatistik: „Anteil der über 30-jährigen Beitragszahler beim Eintritt, 2021“.
  • [7] Frühstartanalyse: „Prozentsatz der Arbeitnehmenden mit Vorsorgebeginn vor dem gesetzlichen Alter, 2021“.

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