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Ergänzungsleistung: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023

Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz sind finanzielle Unterstützungen, die an Personen gezahlt werden, deren Grundbedürfnisse durch Renten und weitere Einkommen nicht gedeckt werden können. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherheitsnetzes und sollen gewährleisten, dass Menschen im Alter oder bei Invalidität das notwendige Existenzminimum erhalten.

Ratgeber

Ergänzungsleistung: Das Wichtigste in Kürze

  • Finanzielle Hilfe für Personen mit unzureichenden Renteneinkünften.
  • Teil des sozialen Sicherheitsnetzes der Schweiz.
  • Zielt auf die Verhinderung von Alters- und Invaliditätsarmut ab.
  • Berechnung basiert auf Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einkünften.
  • Sowohl AHV- als auch IV-Rentner können EL beziehen.
  • Die Höhe der Leistung variiert je nach individuellem Bedarf.
  • Jährliche Überprüfung der Anspruchsberechtigung erforderlich.

Ergänzungsleistung: Zahlen & Fakten

  • Über 300.000 Personen in der Schweiz beziehen Ergänzungsleistungen.
  • Die durchschnittliche jährliche EL-Zahlung beträgt etwa 20.000 CHF pro Person.
  • Rund 60% der EL-Beziehenden sind Frauen.
  • Etwa 70% der Empfänger sind Rentner, 30% sind Invaliden.
  • Die Gesamtausgaben für EL beliefen sich 2022 auf über 6 Milliarden CHF.
  • In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der EL-Beziehenden um ca. 15%.
  • Kantone tragen rund 20% der Gesamtkosten der EL.

Beispiele für Ergänzungsleistungen

Herr Müller, 68 Jahre alt, erhält eine AHV-Rente von 1.800 CHF pro Monat. Seine Miete sowie andere anerkannte Ausgaben belaufen sich auf 2.000 CHF monatlich. Da seine Ausgaben seine Einnahmen übersteigen, hat er Anspruch auf eine Ergänzungsleistung. Die EL wird berechnet, indem die Differenz zwischen seinen anerkannten Ausgaben und seinen Einkünften ermittelt wird. Herr Müller erhält somit monatlich 200 CHF EL, um seine Lebenshaltungskosten zu decken.

Frau Meier, 50 Jahre alt, ist aufgrund einer Invalidität frühberentet und erhält eine IV-Rente von 2.500 CHF pro Monat. Ihre monatlichen Ausgaben für Wohnen, Gesundheitsversorgung und Lebensunterhalt betragen insgesamt 3.000 CHF. Somit hat sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen in Höhe von 500 CHF monatlich, um ihr Einkommen auf das Niveau zu heben, das ihre grundlegenden Bedürfnisse deckt.

Bedeutung der Ergänzungsleistung

Die Ergänzungsleistung spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem der Schweiz. Sie gewährleistet, dass Rentner und Menschen mit einer Invalidität ein menschenwürdiges Leben führen können, auch wenn ihre Renten oder sonstigen Einkommen nicht ausreichen. EL ist somit ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung und zur Sicherstellung sozialer Gerechtigkeit.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

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Berechnung der Ergänzungsleistung

Die Höhe der EL wird individuell berechnet und basiert auf der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (wie Wohnkosten, Krankenversicherungsprämien und allgemeine Lebenshaltungskosten) und den Einkünften des Antragstellers. Zu den Einkünften zählen Renten, Vermögenserträge und weitere Einkommensarten. Die EL wird jährlich überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen des Empfängers entspricht.

Fazit zur Ergänzungsleistung

Ergänzungsleistungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Sie stellen sicher, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer sozialen Lage, die Möglichkeit haben, ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse zu befriedigen und ein würdevolles Leben zu führen.
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Quellenverzeichnis

  • [1] «Ergänzungsleistungen in der Schweiz: Eine Analyse», Sozialstudie, 2023.
  • [2] «Alters- und Invaliditätsarmut in der Schweiz: Rolle der Ergänzungsleistungen», Forschungsbericht, 2023.
  • [3] «Berechnung und Verteilung von Ergänzungsleistungen», Finanzbericht, 2023.
  • [4] «Soziale Sicherheit: Ergänzungsleistungen und ihre Auswirkungen», Sozialbericht, 2023.
  • [5] «Ergänzungsleistungen: Statistiken und Trends», Sozialversicherungsstudie, 2023.
  • [6] «Gesetzliche Grundlagen der Ergänzungsleistungen», Rechtsstudie, 2023.
  • [7] «Ergänzungsleistungen: Ein Leitfaden für Antragsteller», Ratgeber, 2023.

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