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Lebensversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Eine Lebensversicherung dient, je nach Art der Police, als Risikoabsicherung oder als finanzielle Vorsorgelösung mit einem Risikoschutz. Beide Modelle bieten individuelle Vorzüge und können jeweils einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge im 3-Säulen-System leisten.

Zu den Vorteilen der Lebensversicherung als Vorsorgelösung zählen unter anderem:

  • Sie vereint die Vorteile einer privaten Altersvorsorge mit der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eines Todesfalls. Entscheidend ist hierbei: Der Hinterbliebenenschutz ist, anders als bei der Rentenversicherung, integraler Bestandteil einer Lebensversicherung.
  • Auf die bei einer langfristigen Vorsorgelösung erzielten Zinserträge werden keine Steuern erhoben. Auch müssen diese Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben werden. So sind 3a-Versicherungspolicen während der Vertragslaufzeit von der Vermögenssteuer befreit. Weiterhin dürfen Sie die in Säule 3a eingezahlten Prämien von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und sparen während der gesamten Laufzeit effektiv Steuer.
  • Optional können Sie bei Vertragsabschluss Module, wie eine Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung, integrieren
  • Der Versicherungsschutz ist unmittelbar gegeben, und zwar ab dem Vertragsbeginn
  • Nach Ablauf der Versicherung werden neben den einbezahlten Prämien die erwirtschafteten Überschüsse sowie die Zinsen ausbezahlt, die über die komplette Laufzeit anfallen
  • Je nach Art der Lebensumstände sowie Ihrer finanziellen Möglichkeiten können Sie aus einer Vielzahl von Policen wählen

Wie funktioniert eine Lebensversicherung?

Egal ob im Todesfall, bei Invalidität oder aber nach Ablauf der Versicherungslaufzeit: Eine Lebensversicherung sichert Ihre Familie im Fall der Fälle finanziell ab oder dient Ihnen selbst als Altersvorsorge im Ruhestand und lässt Sie ruhiger schlafen. In der Schweiz ist eine Lebensversicherung daher ein vielseitig vorteilhafter Bestandteil des 3-Säulen-Vorsorgesystems. Populär sind unter den Versicherungspolicen insbesondere Kapital- sowie gemischte Lebensversicherungen. Beide Policen bieten den Vorteil, dass Sie damit früh Sparkapital, bzw. ein Vermögen aufbauen können. Darüber hinaus können Sie die eingezahlten Prämien von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Die klassische Vorsorgelösungen mit Risikoschutz, allgemein auch als Risikolebensversicherungen bekannt, sind in der 3. Säule hingegen selten, da die eingezahlten Prämien einzig dem Risikoschutz, z. B. beim Ableben dienen. Von einer Auszahlung der Versicherungssumme profitieren dann nur die Hinterbliebenen, der Einzahlende kann somit Zeit seines Lebens, nicht effektiv Sparvermögen aufbauen.

3. Säule System

1. Säule (Staatliche Vorsorge):

Die staatliche Vorsorge ist für in der Schweiz arbeitende und lebende Personen bzw. AHV-pflichtige (Alters- und Hinterlassenenversicherung) Personen obligatorisch. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren, was bedeutet: Der arbeitende Teil der Gesellschaft bezahlt mit seinen Beiträgen die Renten der Pensionierten.

Die staatliche Vorsorge setzt sich dabei aus folgenden Komponenten zusammen:

  • der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • der Invalidenversicherung (IV)
  • den Ergänzungsleistungen (EL).

Die 1. Säule stellt sicher, dass Personen, die das Rentenalter erreicht haben, über eine finanzielle Grundsicherung verfügen, welche die elementaren Lebenshaltungskosten deckt. Durch den demografischen Wandel verschiebt sich der Anteil vom arbeitenden Teil der Bevölkerung hin zu den Pensionierten. Dies hat in jüngerer Vergangenheit eine wachsende Verunsicherung an der künftigen Tragfähigkeit der 1. Säule in der breiten Gesellschaft zur Folge.

2. Säule (Berufliche Vorsorge):

Die berufliche Vorsorge (BVG) wird auch «Pensionskasse» genannt. Ebenso wie die 1. Säule ist auch die berufliche Vorsorge für die meisten Arbeitnehmenden verpflichtend. Damit eine Person gemäss der BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken erzielen.

Die berufliche Vorsorge liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber: Sie können dabei zwischen verschiedenen Anbietern wie Pensionskassen, Versicherungen und autonomen Sammelstiftungen wählen. Die entsprechenden Beiträge führt der Arbeitgeber direkt an den jeweiligen Anbieter ab.

Zusammen mit der staatlichen Vorsorge garantiert die private Vorsorge eine Rente, die rund 60 % des Einkommens vor der Pensionierung ausmachen kann. Die genaue Höhe ist dabei stark vom Einkommen eines jeden abhängig, tendenziell sinkt dieser Anteil jedoch signifikant mit steigendem Einkommensniveau.

3. Säule (Private Vorsorge):

Die dritte Säule des Vorsorgemodells basiert auf Freiwilligkeit und der Verantwortung des Einzelnen. Sie dient dazu, die Rentenlücke, die sich im Hinblick auf die Renten aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge ergibt, zu schliessen.

Mit einer entsprechenden privaten Vorsorge kann auch nach der Pensionierung oder im Fall von Erwerbsunfähigkeit der bisherige Lebensstandard beibehalten werden.

Die dritte Säule ist in die «Säule 3a – gebundene Vorsorge» und die «Säule 3b – freie Vorsorge» unterteilt, die jeweils mittels den zugelassenen Vorsorgeformen einer Bankstiftung und/oder Versicherungsgesellschaft verwendet werden können.

Argumente für eine private Vorsorgelösung bzw. Lebensversicherung

Früh vorsorgen und besser abgesichert sein: Da Sie bei Renteneintritt mit maximal 60 % Ihres beruflichen Einkommens aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge rechnen können, ist es empfehlenswert, möglichst früh in die 3. Säule, die private Vorsorge, zu investieren. Zu beachten gilt hierbei: nicht bei allen 3. Säule Lösungen ist eine Kapitalabfindung garantiert. Entscheiden Sie sich beispielsweise für einen Vorsorgefonds bei einer Bank, profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt auf die angelegten Beiträge, die Ihnen nach Auflösung/Laufzeitende des Vertrags zusätzlich zu dem angesparten Kapital ausgezahlt werden. Bei einer Lebensversicherung mit Wertpapieranlage, mit im Vertrag festgelegter Kapitalauszahlung, müssen Sie bedenken, dass Sie mit einem Teil Ihrer Prämien den zusätzlichen Versicherungsschutz finanzieren, weshalb der nach Laufzeit ausbezahlte Betrag grundsätzlich etwas niedriger ausfällt, als bei einem Wertpapierdepot bei einer Bank. In jedem Fall tragen sowohl eine Bank- als auch eine Versicherungslösung zu einem höheren Lebensstandard im Rentenalter bei und minimieren das Risiko einer Rentenlücke im Alter. Denn einerseits wird das Sparen vereinfacht und zugleich kann von erheblichen Steuerersparnissen profitiert werden.

Als zweites Argument für den frühen Abschluss einer Lebensversicherung spricht, dass es mit steigendem Alter und aufgrund nicht selbst verschuldeter, gesundheitlicher Einschränkungen, schwieriger oder gar unmöglich werden kann, eine Lebensversicherung abzuschließen. Daher gilt es, eine von Ihnen präferierte Lebensversicherung so früh wie möglich abzuschließen, auch um für die gleichen Leistungen aufgrund eines höheren Alters keine höheren Prämien bezahlen zu müssen: und das zu oftmals schlechteren Konditionen, als ein jüngerer Versicherungsnehmer diese erwarten kann.

Garantiertes Kapital: Generell wird zwischen einer kapitalbildenden Lebensversicherung und einer Risikolebensversicherung unterschieden. Die am häufigsten gewählte Lebensversicherung ist allerdings eine Mischform aus beiden Modellen, die gemischte Lebensversicherung. Sie erlaubt, Kapital für die Altersvorsorge anzusparen und sichert zusätzlich Ihre Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab.

Abgesichert, komme was wolle: Im Falle einer Berufsunfähigkeit sorgt das optionale Modul der Prämienbefreiung dafür, dass die Prämien Ihrer Lebensversicherung weiterhin gezahlt werden. In der Regel bieten die Versicherer diese Option in Kombination mit ihren eigenen Versicherungspolicen an: je nach Versicherer sogar ohne Gesundheitsüberprüfung.

Urs Hofmann
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Worin bestehen die Vorteile einer Lebensversicherung?

Neben dem Zinseszins-Effekt, der durch die lange Vertragslaufzeit besonders wertvoll ist, sind die Investition in eine Lebensversicherung im Rahmen der Altersvorsorge in den Säulen 3a und 3b aus folgenden Gründen sinnvoll:

Steuern sparen:

In der Säule 3a können die einbezahlten Versicherungsbeiträge von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gleichzeitig sind die während der gesamten Laufzeit erwirtschafteten Überschüsse und Zinsen von der Einkommenssteuer befreit. Auch in der Säule 3b können Sie mit Steuerersparnissen rechnen, sofern Ihre Lebensversicherung mindestens 5 Jahre Laufzeit hat, der Vertrag vor Ihrem 66. Geburtstag abgeschlossen wurde und Sie sich das Kapital erst ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen.

Wie hoch die Steuerersparnis je nach steuerbarem Einkommen (Stand 2022) und Kanton ausfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

JAHRESEINKOMMEN 75.000 CHF 100.000 CHF 125.000 CHF
Kanton ledig verheiratet ledig verheiratet ledig verheiratet
Aarau 1217 CHF 1622 CHF 1530 CHF 1825 CHF 1778 CHF 2049 CHF
Altdorf 1163 CHF 1234 CHF 1300 CHF 1411 CHF 1446 CHF 1562 CHF
Appenzell 1057 CHF 1190 CHF 1249 CHF 1412 CHF 1394 CHF 1564 CHF
Basel 1708 CHF 1780 CHF 1846 CHF 1956 CHF 1992 CHF 2107 CHF
Bellinzona 1556 CHF 1833 CHF 2031 CHF 2118 CHF 2095 CHF 2352 CHF
Bern 1561 CHF 1854 CHF 1872 CHF 2219 CHF 2129 CHF 2418 CHF
Chur 1408 CHF 1654 CHF 1681 CHF 1844 CHF 1864 CHF 2059 CHF
Delémont 1558 CHF 1888 CHF 1909 CHF 2277 CHF 2054 CHF 2429 CHF
Frauenfeld 1388 CHF 1501 CHF 1574 CHF 1764 CHF 1719 CHF 1917 CHF
Fribourg 1510 CHF 2016 CHF 1811 CHF 2177 CHF 2094 CHF 2495 CHF
Genf 1791 CHF 2112 CHF 2166 CHF 2336 CHF 2311 CHF 2528 CHF
Glarus 1240 CHF 1472 CHF 1545 CHF 1648 CHF 1683 CHF 1879 CHF
Herisau 1483 CHF 1637 CHF 1724 CHF 1885 CHF 1921 CHF 2074 CHF
Lausanne 1637 CHF 2005 CHF 1852 CHF 2388 CHF 2099 CHF 2621 CHF
Liestal 1544 CHF 2046 CHF 1920 CHF 2368 CHF 2178 CHF 2583 CHF
Luzern 1247 CHF 1434 CHF 1490 CHF 1612 CHF 1647 CHF 1821 CHF
Neuchâtel 1770 CHF 2071 CHF 1996 CHF 2356 CHF 2237 CHF 2615 CHF
Sarnen 1091 CHF 1162 CHF 1228 CHF 1338 CHF 1375 CHF 1490 CHF
Schaffhausen 1204 CHF 1658 CHF 1490 CHF 1860 CHF 1764 CHF 2011 CHF
Schwyz 1005 CHF 1181 CHF 1189 CHF 1357 CHF 1392 CHF 1509 CHF
Sion 1297 CHF 1956 CHF 1666 CHF 2488 CHF 2424 CHF 2821 CHF
Solothurn 1587 CHF 1785 CHF 1777 CHF 2022 CHF 1943 CHF 2277 CHF
St. Gallen 1592 CHF 1873 CHF 1730 CHF 2084 CHF 2085 CHF 2235 CHF
Stans 1206 CHF 1316 CHF 1379 CHF 1527 CHF 1526 CHF 1713 CHF
Zug 716 CHF 1211 CHF 853 CHF 1542 CHF 1230 CHF 1532 CHF
Zürich 1262 CHF 1526 CHF 1550 CHF 1811 CHF 1740 CHF 2111 CHF

Rente aufbessern:

Mit einer Lebensversicherung können Sie sich vor der klassischen Rentenlücke schützen, die den meisten droht wenn Sie ins Rentenalter eintreten. Der Clou: Abhängig von der Höhe Ihres letzten Jahreslohns, kann der Anteil des in der 1. und 2. Säule erwirtschafteten Vorsorgekapitals, eine Altersrente in Höhe von maximal 60% des letzten Jahreslohns betragen.

Jahreslohn

Immobilienfinanzierung absichern:

Das angesparte Kapital eines Vorsorgekontos der Säule 3a ist der Definition nach gebunden, kann aber unter gegebenen Umständen vor dem Renteneintritt verwendet werden. So zum Beispiel, wenn Sie Eigenkapital benötigen, um eine Immobilie zu erwerben oder um eine Hypothek zurückzuzahlen. Steuersparend kann sich in diesem Zusammenhang auch eine indirekte Amortisation auswirken, etwa indem die Hypothek nicht direkt bedient wird, sondern anstatt dessen Prämien in die Säule 3a eingezahlt werden, und das korrespondierende Konto als Sicherheit gegenüber dem Hypothekengeber verpfändet wird. Die Prämien können dann von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden und es fallen zudem steuerfreie Zinsen auf das Vorsorgekapital an. Weil sich Zinsen auf die Hypothek bei der indirekten Amortisation nicht erhöhen, sind diese in voller Höhe von Ihrer jährlichen Steuer abziehbar. Wenn Sie stattdessen klassisch die Hypothekarprämien an die Bank entrichten, sinkt zwar unmittelbar die Summe der Hypothek, allerdings sinken damit auch die steuerlich abzugsberechtigten Hypothekarzinsen, wodurch Ihre Steuerbelastung höher ausfallen kann.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung

minimiert das Risiko eines finanziellen Engpasses, falls Sie aufgrund einer Verletzung oder Krankheit arbeitsunfähig werden sollten. Im Leistungsfall können Sie so eine monatliche Rente beziehen, die Ihr Arbeitseinkommen ersetzt.

Angehörige absichern:

Im Todesfall oder bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit schliesst eine Lebensversicherung drängende Versorgungslücken und sichert Ihre Hinterbliebenen finanziell ab. So ist unter anderem dafür gesorgt, dass Ihre Familie ihren Lebensstandard halten kann oder die Möglichkeit hat, die laufenden Kosten für bestehendes Wohneigentum zu decken.

Eine Prämienbefreiung

sorgt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit – etwa bei einer psychischen oder physischen Erkrankung – dafür, dass die Prämien für Ihre Police auch weiterhin eingezahlt werden und für Sie nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Einkommenssicherung

im Alter und zur Schließung einer Finanzierungslücke, falls der Bezug aus der 1. und 2.-Säule nicht ausreicht, um Ihren Lebensstandard im Alter bzw. bei Eintritt ins Rentenalter, aufrechtzuerhalten.

Für wen ist eine Lebensversicherung sinnvoll?

Die Absicherung der eigenen Familie und Angehörigen zu gewährleisten und zugleich steuersparend Vermögen aufzubauen, ist für nahezu jede Person sinnvoll.
Eine Lebensversicherung ist dabei im Rahmen der privaten Altersvorsorge in der Säule 3a für alle in der Schweiz wohnhaften und arbeitenden Personen eine besonders lohnende Vorsorgelösung. In der Säule 3b steht sie zudem optional jeder Person offen.

Je nach Zielgruppe und Lebenssituation bietet der Abschluss einer Lebensversicherung – wahlweise in der gebundenen Säule 3a sowie in der Säule 3b der freiwilligen, privaten Vorsorge – gleich mehrere Vorzüge:

Für junge Familien:

als finanzielle Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Krankheits- oder Todesfall.

Für Arbeitnehmer und Berufseinsteiger:

als Altersvorsorge und finanzielle Absicherung im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit.

Für Selbstständige:

empfehlenswert, wenn kein Anschluss an eine Pensionskasse besteht. 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens oder maximal CHF 35’280 können dabei in die Säule 3a einzahlen.

Bei einem Hauskauf oder -bau:

Ein Vorbezug der in die Säule 3b einbezahlten Beträge ist immer möglich, in die Säule 3a nur in Ausnahmefällen, z. B. zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie.

Für Grenzgänger:

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können Sie als Grenzgänger steuerfrei in eine Lebensversicherung einzahlen. Wichtig: Die Besteuerung des angesparten Vorsorgekapitals erfolgt erst bei Auszahlung im Rentenalter.
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Wann und wie wird die Lebensversicherung ausgezahlt?

Eine Lebensversicherung kann oft eine lohnenswerte Kombination aus Sicherheit für sich und die eigene Familie und die nötige Flexibilität für eine uneingeschränkte Zukunft darstellen. Die wichtigsten Frage dazu:

Kann ich die 3. Säule (3a) als Rente beziehen?

Der Einbezug des in der Säule 3a angesparten Kapitals ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters (64 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern, Stand 2023) möglich.

Wie wird die Säule 3a ausgezahlt?

Sie können sich das angesparte Kapital komplett oder gestaffelt auszahlen lassen. Wichtig: Eine gestaffelte Auszahlung spart Ihnen Steuern. Ist jedoch nur mit mehreren 3. Säule Konten möglich, da einzelne Konten nur vollständig ausgezahlt werden können.

Was passiert mit meiner 3. Säule, wenn ich sterbe?

Im Todesfall geht das Guthaben der Säule 3a automatisch an den überlebenden Ehepartner. Falls nicht vorhanden, kommt die übliche Erbfolge zu tragen.

Kann man Geld aus der 3. Säule entnehmen, bzw. sich vorzeitig auszahlen lassen?

Ein vorzeitiger Bezug aus der Säule 3a ist in Sonderfällen möglich, z. B. wenn Sie Geld für den Immobilienkauf, die Ablösung einer Hypothek oder Startkapital für Ihre Selbstständigkeit benötigen.

Was muss ich beim Steuern sparen berücksichtigen?

Die in die Säule 3b einbezahlten Beiträge können, anders als in der Säule 3a, nicht steuermindernd abgesetzt werden.
Tipp: Bei der indirekten Amortisation ergeben sich in Säule 3a erhebliche Steuervorteile. So können Sie die Hypothekenzahlungen einfach in das Vorsorgekonto der Säule 3a einzahlen, und die Säule 3a als Sicherheit verpfänden. Die eingezahlten Beträge können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Gleichzeitig fallen steuerfreie Zinsen auf das Vorsorge-Kapital an. Da sich die Schuldzinsen für die Hypothek bei der indirekten Amortisation nicht erhöhen, können Sie diese in voller Höhe von Ihren jährlichen Steuern abziehen.

Was kostet eine Lebensversicherung?

Grundsätzlich gilt, dass die möglichen jährlichen Prämien einer Lebensversicherung – im Rahmen der gebundenen Säule 3a – stark variieren können, allerdings bei 7’056 CHF gedeckelt sind.
Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, können so maximal CHF 7’056 (Stand 2023) in die Säule 3a einzahlen, was einer monatlichen Belastung von CHF 588 entspricht. Einen Vertrag für eine kapitalbildende Lebensversicherung können Sie allerdings schon ab rund CHF 100 monatlich abschliessen.

Wichtig: Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, aber maximal CHF 35’280 pro Jahr in eine Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3a einzahlen, während es in Säule 3b keine Obergrenze gibt.

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Welche Varianten von Lebensversicherungen gibt es?

Bei den möglichen Policen wird grundsätzlich zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung unterschieden. Informationen zu den jeweiligen Vorzügen und in welcher Verbindung die Säulen 3a und 3b hinsichtlich einer Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung stehen, haben wir nachfolgend für Sie übersichtlich aufbereitet.

Übersicht der Versicherungsvarianten:

  • Eine Risikolebensversicherung wird auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet. Die Kapitalauszahlung erfolgt dabei an die im Vertrag begünstigte(n) Person(en). Sie dient z. B. der finanziellen Absicherung der Familie und/oder Angehörigen. Dabei wird zwischen den beiden folgenden Policen unterschieden:
    1. Todesfallversicherung: Stirbt der Versicherungsnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, wird das versicherte Todesfallkapital an eine oder mehrere von Ihnen begünstigte Personen ausgezahlt.
    2. Erwerbsunfähigkeitsrente: Sind Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht länger in der Lage, Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sichern Sie sich und Ihre Familie damit gegen einen Einkommensausfall ab.
  • Bei einer Kapitallebensversicherung wird zwischen einer gemischten Lebensversicherung und einer rein kapitalbildenden Police unterschieden. Die Mischform kombiniert die Vorteile einer kapitalbildenden Versicherung mit einer Todesfallversicherung. Insgesamt ist diese Police die am meisten nachgefragte Lebensversicherung. Darüber hinaus haben Sie bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung die Wahl, wie Ihre Prämien über die Laufzeit angelegt werden sollen:
    1. Fondsgebunden (aktiv): Der Versicherer legt Ihre Prämien in einem Investmentfonds an, bei dem es sich um einen Aktien-, Renten- und/oder Immobilienfonds handeln kann. Empfehlenswert ist eine fondsgebundene Lebensversicherung aufgrund der umfangreichen Absicherung und der höheren Renditemöglichkeiten.
    2. Indexgebunden (passiv): Ihre Prämien werden in einen Indexfonds, oftmals einen sogenannten ETF (Exchange Traded Fund), investiert. Vorteil der Investition in einen börsengehandelten Indexfonds: eine breitere Streuung des Investments hat durchschnittlich geringere Kursschwankungen als bei Investmentfonds zur Folge.

Egal, ob Sie mittels einer Lebensversicherung in die Säule 3a oder 3b einzahlen, Sie profitieren je nach Police von einer Kapitalabfindung im Alter oder einem Hinterbliebenenschutz im Todesfall. Beachten sollten Sie, dass der Rückkaufswert der Police in der Säule 3b der Vermögenssteuer unterliegt, eine Kapitalabfindung nach Vertragsende jedoch steuerfrei ist. Entscheiden Sie sich für eine Lebensversicherung in der Säule 3a, zahlen Sie bei Auszahlung einen reduzierten Steuersatz auf die Versicherungssumme – getrennt vom übrigen Einkommen aus der 1. und 2. Säule.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld sollte man in der Lebensversicherung haben?

Die Altersvorsorge mittels der 1. und 2. Säule belaufen sich im Idealfall auf 60 % des Einkommens während Ihrer Erwerbstätigkeit. Um die entstehende Rentenlücke von mindestens 40 % zu schliessen, können Sie die Altersbezüge über eine Lebensversicherung in den Säulen 3a und 3b um die Höhe der Rentenlücke und sogar darüber hinaus aufstocken. Entsprechende kapitalbildende, fondsbasierte Bankdepots oder Versicherungen, sichern Ihnen im Idealfall mehr als 100 % Ihres letzten Arbeitseinkommens.

Was passiert mit meiner Lebensversicherung, wenn ich sterbe?

Im Todesfall geht das Geld an die begünstigte(n) Person(en), die im Versicherungsvertrag definiert wird. Kann man Geld aus der Lebensversicherung entnehmen? In der Säule 3a können Sie unter gewissen Umständen Geld vor Ablauf des Vertrags, bzw. früher als die üblichen 5 Jahre vor dem Renteneintrittsalter entnehmen. Unter anderem können Sie so einen Immobilienkauf finanzieren.

Wie viel Steuern spare ich mit einer Lebensversicherung?

Bei Angestellten können in der Säule 3a pro Jahr bis zu CHF 7’056 Altersvorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wodurch die Steuerlast insgesamt verringert wird. Bei Selbstständigen sind es bis zu CHF 35’280 oder maximal 20 % des Einkommens.

Wie lange kann in eine Lebensversicherung einbezahlt werden?

In die Säule 3a können Sie bis zum Pensionsalter einzahlen, während in eine Lebensversicherung der Säule 3b auch nach dem Renteneintrittsalter eingezahlt werden kann.

Wie viel pro Monat in die Lebensversicherung einzahlen?

In die Säule 3a können Sie monatlich maximal CHF 588 einzahlen, in die Säule 3b ist die Summe ganz Ihnen überlassen.

Kann ich die Lebensversicherung als Rente beziehen?

Neben einer einmaligen Kapitalabfindung ist auch eine monatliche Auszahlung in vertraglich vereinbarten Monatsraten möglich.

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