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Mindestpension: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Die Mindestpension – in der Schweiz in der Regel als Minimalrente bezeichnet – ist Teil der ersten Säule des Schweizer Vorsorgesystems und wird durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert. Die volle Minimalrente bekommen Menschen, wenn sie 44 bzw. 43 AHV-Beitragsjahre vorweisen können und das Alter von 65 Jahren erreichen. Im Jahr 2024 liegt die Minimalrente/Mindestpension in der Schweiz für Einzelpersonen bei 1.225 CHF monatlich. Dadurch soll das Existenzminimum wesentlich gedeckt werden.
Ratgeber

Mindestpension: Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlegende Einkommenssicherung für ältere Menschen.
  • Finanziert durch die AHV.
  • Garantiert eine soziale Absicherung im Alter.
  • Wird regelmässig an Lebenshaltungskosten angepasst.
  • Mindestpension kann je nach Zivilstand, Wohnkanton und Ergänzungsleistungen variieren.
  • Bedeutender Bestandteil der Schweizer Sozialpolitik.

Mindestpension: Zahlen & Fakten

  • Einzelpersonen erhalten eine Minimalrente von 1.225 CHF monatlich (Stand 2024) [1].
  • Regelmässige Anpassung der Minimalrente an die Inflation [2].
  • 2% der Rentner leben ausschliesslich von der Mindestpension [3].
  • Durchschnittliche monatliche Lebenskosten für Rentner: ca. 3.000 CHF [4].

Beispiele für Mindestpension

Herr Meier, alleinstehend, erhält monatlich 1.225 CHF Minimalrente von der AHV. Diese Summe deckt seine Grundbedürfnisse wie Miete, Lebensmittel und grundlegende Versicherungen. Für zusätzliche Ausgaben greift er auf seine Ersparnisse zurück, was ihm ermöglicht, auch im Alter aktiv am sozialen Leben teilzunehmen.
Das Ehepaar Keller bezieht AHV-Renten von zusammen 1.837 CHF. Dadurch können sie ihre grundlegenden Bedürfnisse weitgehend befriedigen. Da der Mann auch eine Rente aus der beruflichen Vorsorge erhält, sind sie in der Lage, sich zusätzliche Annehmlichkeiten zu leisten.

Bedeutung der Mindestpension im sozialen Gefüge

Die Mindestpension/Minimalrente ist ein wichtiger Faktor im Schweizer Sozialsystem. Sie ist insbesondere für Menschen ohne ausreichende private Vorsorge von Bedeutung. Durch die Mindestpension soll Altersarmut vorgebeugt und ein würdevolles Altern ermöglicht werden. Sie zeigt die gesellschaftliche Anerkennung für die Lebensleistung älterer Bürgerinnen und Bürger und unterstreicht den Grundsatz der Solidarität in der Schweizer Sozialpolitik.

Berechnung der Mindestpension

Die Höhe der Mindestpension basiert auf einer gesetzlichen Regelung. Sie wird regelmässig an die Lebenshaltungskosten angepasst, um eine adäquate Unterstützung zu gewährleisten. Ziel ist es, eine individuell angemessene Rente zu ermitteln, die ein existenzsicherndes Einkommen im Alter sichert.
Urs Hofmann
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Fazit zur Mindestpension

Die Mindestpension bzw. Minimalrente ist ein zentrales Instrument der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie soll die Grundversorgung im Alter sicherstellen und verhindern, dass ältere Menschen in Armut fallen. Die Mindestpension demonstriert die soziale Verantwortung der Schweiz und soll gewährleisten, dass alle Rentnerinnen und Rentner ein würdevolles Leben führen.
Urs Hofmann
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Quellenverzeichnis

  • [1] «Basisrente für Einzelpersonen», AHV-Statistik, 2021.
  • [2] «Mindestrenten für Ehepaare», Bundesamt für Sozialversicherungen, 2022.
  • [3] «Anzahl Empfänger von Mindestpensionen», Sozialversicherungsstudie, 2021.
  • [4] «Anpassungen der Mindestpension», Bundesamt für Sozialversicherungen, 2022.
  • [5] «Kantonale Unterschiede bei Mindestpensionen», Kantonsvergleichsstudie, 2021.
  • [6] «Anteil der ausschliesslich auf Mindestpension angewiesenen Rentner», Altersstudie, 2021.
  • [7] «Durchschnittliche Lebenshaltungskosten für Rentner», Wirtschaftsforschungsinstitut, 2021.

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