Home 5 Ratgeber 5 Pensionierungsalter

Pen­sio­nie­rungs­al­ter: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Das Pensionierungsalter in der Schweiz ist das Alter, in dem Personen Anspruch auf den Bezug ihrer AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung) haben. Die offiziell “Referenzalter” genannte Altersschwelle lag bisher für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren, wird aber sukzessive angepasst, so dass es bis ins Jahr 2028 einheitlich bei 65 Jahren liegen wird. Markierte dieser Referenzpunkt früher einen wichtigen Wendepunkt im Leben der Arbeitnehmenden, so wird heutzutage der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand immer mehr fliessend und flexibel gehandhabt.
Ratgeber

Pen­sio­nie­rungs­al­ter: Das Wichtigste in Kürze

  • Referenzalter für AHV-Rente: 65 Jahre für Männer, 64 für Frauen – künftig werden alle Rentner mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Frauen der Jahrgänge der 1961 – 1969 gehören zur sogenannten Übergangsgeneration und geniessen Sonderkonditionen.
  • Frühpensionierung ab 58 möglich, aber mit Rentenkürzungen.
  • Flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren.
  • Rentenhöhe abhängig vom Pensionierungszeitpunkt.
  • Der Rentenaufschub bei der AHV bringt einer Erhöhung von 5,2% pro Jahr (minimaler Aufschub 1 Jahr, maximaler Aufschub 5 Jahre)
  • Die Pensionierung markiert nicht nur einen wichtigen Meilenstein in der Finanzplanung, wo vom Vermögensaufbau zum Vermögensverzehr gewechselt wird.
  • Das neue Leben als “Privatier” hat enorme Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein, die Identifikation, auf Sinn und Inhalt des eigenen Lebens.

Pen­sio­nie­rungs­al­ter: Zahlen & Fakten

  • 2023: 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen als Standard.
  • 40% der Angestellten und 15% der Selbständigen lassen sich frühzeitig pensionieren.
  • Durchschnittliches tatsächliches Pensionierungsalter: 64,8 Jahre.
  • Rentenaufschub von einem Jahr erhöht die AHV-Rente um 5,2%.
  • 12% wählen einen Rentenbeginn nach dem 65. Lebensjahr.
  • Das Referenzalter der Frauen wird ab 2024 sukzessive auf 65 Jahre angehoben und damit dem Referenzalter der Männer bis 2028 angeglichen.
  • Am 1.1.2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft und ermöglicht auch eine Flexibilisierung der AHV (Teilrenten)

Beispiele für Pen­sio­nie­rungs­al­ter

Herr Meier, ein 64-jähriger Angestellter, plant seine Pensionierung mit 65 Jahren. Er hat durchgehend in die AHV einbezahlt und erreicht dadurch eine maximale AHV-Rente. Herr Meier entscheidet sich gegen einen vorzeitigen Rentenbezug, da er keine Rentenkürzungen in Kauf nehmen möchte. Durch die Fortführung seiner Erwerbstätigkeit bis zum ordentlichen Referenzalter sichert er sich eine maximale Rentenhöhe. Fünf Monate vor seinem 65. Geburtstag meldet Herr Meier seiner Ausgleichskasse den Bezug seiner AHV-Rente an.
Frau Huber hat Jahrgang 1962, wird im Jahr 2024 also 62 Jahre alt und ist selbstständig. Sie erwägte eine Frühpensionierung, wollte jedoch finanzielle Einbussen vermeiden. Bei einer Pensionierung zwei Jahre vor dem ordentlichen Alter hätte sie eine Kürzung ihrer AHV-Rente von rund 13,6% (2 Jahre x 6,8% pro Jahr) hinnehmen müssen. Nach gründlicher Abwägung entscheidet sich Frau Huber, ihre Selbstständigkeit teilweise fortzuführen und erst mit 64 Jahren und sechs Monaten in den vollen Ruhestand zu gehen. Sie erhält somit die volle AHV-Rente. Würde sie danach noch immer etwas weiter arbeiten wollen, würden die AHV-Beiträge nach erfolgter Pensionierung zudem noch rentenbildend wirken.

Bedeutung des Pen­sio­nie­rungs­al­ters in der Schweizer Altersvorsorge

Der Beginn sowie die Höhe der lebenslangen AHV-Rente hängen vom individuell gewählten Zeitpunkt (vor oder nach dem Referenzalter) ab. Eine frühzeitige Planung ist daher essentiell, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und um auf persönliche Lebensumstände optimal reagieren zu können.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

Möchten Sie sich beraten lassen?

Unser Experten-Team steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr via Telefon, E-Mail oder auch persönlich bei Ihnen zu Hause zur Verfügung

Transparent  Unabhängig   Aktuell

Berechnung der AHV-Rente

Die Höhe der AHV-Rente hängt vom gewählten Pensionierungszeitpunkt ab. Bei einer Frühpensionierung werden Abschläge vorgenommen, während ein Aufschub der Rente zu einer Erhöhung führt. Die genaue Rentenhöhe wird anhand der Beitragsjahre, des durchschnittlich erzielten Einkommens und des Pensionierungsalters berechnet. Es ist wichtig, die finanziellen Auswirkungen verschiedener Pensionierungsszenarien im Voraus zu berechnen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fazit zum Pensionierungsalter

Das Pensionierungsalter ist ein entscheidender Faktor in der Altersvorsorge in der Schweiz. Die Wahl des Rentenalters, allfällige Teilpensionierungsschritte sowie Kapitalbezüge sollten sorgfältig evaluiert werden, da sie direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Ruhestand hat. Eine umfassende Planung und Beratung sind unerlässlich, um das Beste aus den verfügbaren Optionen zu machen.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

15 Vorsorgelösungen im grossen Test!

Finden Sie jetzt die beste Vorsorgelösung für Ihren Bedarf! Fragen beantworten & Empfehlungen erhalten

Transparent  Unabhängig   Aktuell

Quellenverzeichnis

  • [1] «Pensionierungsalter und Rentenberechnung», Altersvorsorgestudie, 2023.
  • [2] «Frühpensionierung in der Schweiz», Sozialversicherungsbericht, 2023.
  • [3] «Rentenberechnung und Pensionierungsalter», Finanzanalyse, 2023.
  • [4] «Flexibles Rentenalter: Vor- und Nachteile», Vorsorgeberatungsbericht, 2023.
  • [5] «Rentenaufschub und dessen finanzielle Auswirkungen», Rentenstudie, 2023.
  • [6] «Altersgrenzen in der AHV: Aktuelle Diskussionen», Sozialpolitikbericht, 2023.
  • [7] «Individuelle Rentenplanung», Finanzplanungsratgeber, 2023.

Persönliche Beratung

Das von unseren Partnern unterstützte Expertenteam, steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail, Video-Chat oder auch bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren und sich unverbindlich und kostenlos durch einen unserer professionellen Netzwerkpartner beraten zu lassen.

Beratung per Telefon

Kostenlose Beratung
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 20:00 Uhr

Beratung per Video-Chat

Kostenlose Beratung
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 20:00 Uhr

Beratung bei Ihnen zuhause

Kostenlose Beratung
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 20:00 Uhr

Was unsere Nutzer sagen

EXCELLENT (11 Bewertungen)
Swiss made

Geprüfte Anbieter
aus der Schweiz

Dsgvo-konformer Umgang

DSGVO- und DSG-konformer Umgang

SSL

SSL-Verschlüsselung
für mehr Sicherheit

Quality Control

Nach Ihren Vorgaben ausgewählte Anbieter