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Die Private Vorsorge „Säule 3a“: Was ist damit gemeint?

Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
24.04.2023 Aktualisiert 30.04.2023
Neben der staatlichen Vorsorge AHV (gegründet 1948) und der beruflichen Vorsorge BVG (begründet 1985) wurde die private Vorsorge 3a 1987 realisiert – das 3-Säulen-System mit unterschiedlicher Finanzierungs- und Verantwortlichkeit galt als grosser Wurf, hat sich bewährt und ist nach wie vor international anerkannt.
Ratgeber

Das wichtigste in Kürze

  • Die AHV funktioniert als grösste „Umverteilungsmaschine“ nach dem Umlageverfahren: Aus den Beiträgen der Erwerbstätigen werden die AHV-Renten der Pensionäre bezahlt.
  • Im BVG bauen alle Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse ihr Kapital in der zweiten Säule selbst auf (sogenanntes Kapitaldeckungsverfahren).
  • Die AHV soll zusammen mit dem BVG die Existenz sichern, sie sind daher obligatorisch.
  • In der dritten Säule besteht kein Obligatorium, sie ist daher freiwillig. Die 3. Säule wird als private Vorsorge bezeichnet und in 3a für gebundene und 3b für freie Vorsorge unterteilt.

Unterschiede Säule 3a und 3b

Die Säule 3a ist als private Altersvorsorge konzipiert und gilt als „gebunden“: Über einbezahlte Beträge kann nicht mehr frei verfügt werden. Sie lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, wodurch sich Steuern sparen lassen. „Gebunden“ heisst sie, weil nur fünf Ausnahmegründe einen vorzeitigen Bezug erlauben: Selbstbewohntes Eigenheim, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Auswanderung, IV und Frühpensionierung. Weil sie in den meisten Fällen erst bei Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren zur Auszahlung gelangt, ist es für viele das Investment mit dem längsten Anlagehorizont und daher besonders geeignet für das Aktiensparen. Einzahlungen in die Säule 3a sind möglich, sobald ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird. Einzahlungen sind freiwillig und die Beträge frei wählbar, die Obergrenze pro Jahr beträgt aktuell CHF 7’056 (Diese Limite wird periodisch an die Teuerung angepasst). Man erhält Ende Jahr eine Bescheinigung über den einbezahlten Betrag und kann in der Steuererklärung so rasch ein, zwei Tausend Franken Steuern sparen. Die Säule 3b wird als „freie Vorsorge“ bezeichnet: Der Zweck, den individuellen Wohlstand zu sichern, ist derselbe, aber es zählen alle Anlagen dazu, die nicht zur AHV, zum BVG oder der Säule 3a gehören. Das können also alle Arten von Wertschriften sein, aber auch Sachwerte wie Immobilien, Kunst oder Oldtimer etc. Alle Vermögenswerte in der freien Vorsorge 3b müssen in der Steuererklärung im Vermögensverzeichnis deklariert werden. Die Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Säule 3a hingegen werden erst erfasst, wenn sie bei Pensionierung zur Auszahlung gelangen.

Wieviel soll ich einzahlen?

Alt sein will niemand, aber alt werden schon – daher müssen alle privat vorsorgen. Je früher man damit startet, desto besser. Albert Einstein sagte einst: «Der Zinseszinseffekt ist das achte Weltwunder. Wer ihn versteht, verdient daran, alle anderen bezahlen ihn.» Als Faustregel wird empfohlen, 10-15% des Brutto-Einkommens in der privaten Vorsorge zu sparen. Wer sich bereits früh daran gewöhnt, dem fällt es später einfacher, bei steigendem Einkommen auch mehr zu sparen. In der Praxis hat es sich bewährt, dafür mit der gebundenen Variante zu starten, denn die Säule 3a funktioniert wie ein Sperrkonto: Zulässig sind nur Einzahlungen. Wer über genügend Liquidität verfügt (mindestens 3 Monatslöhne Cash), ist daher gut beraten, jedes Jahr den Maximalbetrag auszuschöpfen. Gutverdiener sparen darüber hinaus auch mit der freien Vorsorge 3b, denn je besser man verdient, desto höher ist der Anteil der privaten Vorsorge, für den man selber ansparen soll. Wer noch nicht einer Pensionskasse angeschlossen oder selbständig ist, kann ebenfalls einzahlen: Hier ist der Betrag auf 20% des AHV-pflichtigen Einkommens limitiert. Wer in einem Jahr zum Beispiel CHF 20’000 verdient hat (ohne Anschluss an eine Pensionskasse), darf also CHF 4’000 in die Säule 3a einzahlen. Einzahlen ist allerdings nur die „halbe Miete“: Der Steuervorteil ist schon mal auf Nummer sicher. Der grösste Vermögenszuwachs erfolgt durch die Rendite, welche von der gewählten Anlageklasse abhängt.

Soll man im 3a in Aktien investieren?

Ja, unbedingt – sofern Sie noch über einen langen Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren verfügen. Die Kontolösung im 3a ist zwar besser verzinst als ein Privat- oder Sparkonto. Aber die Kaufkraft kann trotzdem nicht erhalten werden – die Inflation ist höher als der Zins. Das grösste Risiko bei langfristigen Anlagen ist, kein Risiko einzugehen. Das Risiko wird vor allem an den Kursschwankungen festgemacht oder der Pleite eines Unternehmens. Wenn man aber nicht kurzfristig mit Einzeltiteln spekuliert, sondern breit diversifiziert und langfristig investiert, resultiert langfristig eine jährliche Rendite von 5% oder mehr. Fonds und ETF’s sind Sondervermögen, die das idealerweise ermöglichen. Unternehmensbeteiligungen, was Aktien sind, lassen uns also direkt am wirtschaftlichen Wachstum partizipieren. Diese Anlageklasse besitzt die höchste Rendite und eignet sich daher besonders für langfristige Investments wie die private Vorsorge 3a. Mit Anlageklassen wie Obligationen (Schuldverschreibungen) und Immobilien erzielt man nur etwa halb so hohe Renditen. Von Alternativen wie Rohstoffen und Kryptowährungen wird wegen des spekulativen Charakters eher abgeraten. Die grössten Stellhebel sind also die Wahl der Anlageklasse und die Gebühren.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

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Steuervorteile im 3a nutzen

Direkte Bundessteuern zahlen nur die Besserverdiener, jeder zweite Haushalt zahlt keine. Hingegen müssen alle ihr Einkommen versteuern. Beiträge der privaten Vorsorge 3a lassen sich in beiden Fällen abziehen. Damit lassen sich – je nach Steuerdomizil und steuerbarem Einkommen – ca. 20-30% des einbezahlten Betrages wieder zurückholen. Wer bei einem Grenzsteuersatz von 25% zum Beispiel den Maximalbetrag von CHF 7’056 eingezahlt hat, versteuert ein deutlich tieferes Einkommen und spart CHF 1’764 Steuern (25% von CHF 7’056). Bei einem Doppelverdiener-Pärchen dürfen – unabhängig vom Zivilstand – also beide einzahlen, denn die private Vorsorge wird individuell gerechnet. Nur wer in einem ganzen Kalenderjahr kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt hat, darf nicht einzahlen. Arbeitslose – so sie genügend Geld haben – dürfen auch einzahlen. Der Steuervorteil liegt allerdings nicht nur in der Abzugsfähigkeit bei der Einkommensdeklaration. Das 3a Guthaben bleibt nämlich bis zur Auflösung komplett steuerfrei! Also keine Vermögenssteuer, keine Verrechnungssteuer – selbst Zins-Erträge sind im 3a steuerfrei. Auch wenn die Vermögenssteuer erst ab CHF 100’000 greift und sich im Promille-Bereich bewegt, sind diese Vorteile auf die Länge nicht zu vernachlässigen.

Wann im 3a einzahlen?

Grundsätzlich muss die Gutschrift in dem Kalenderjahr erfolgen, für welche Steuerperiode man die Abzüge geltend machen möchte. Erfolgt die Gutschrift noch am 31. Dezember 2023 (Valuta), dann gilt sie noch für 2023. Allerdings ist der Zahlungsverkehr über die Feiertage manchmal nur verzögert gewährleistet, weshalb empfohlen wird, den 3a Betrag spätestens vor Weihnachten zu leisten. Erfolgt die Gutschrift auf dem 3a Konto erst am 1.1.2024, dann gilt der Beitrag bereits fürs neue Jahr. Finanzplaner empfehlen übrigens, den 3a Beitrag schon anfangs Jahr zu überweisen, sofern genügend Liquidität vorhanden ist. Grund: Ist das Geld schon früher investiert, kann es bereits früher “arbeiten”, also Rendite abwerfen. Hat man eine Einzahlung verpasst, so kann man – Stand heute – die verpassten Beiträge nicht nachzahlen. Das soll sich voraussichtlich 2025 ändern: Es ist angedacht, dass man dann Lücken in den letzten fünf Jahren noch nachträglich füllen und den Steuervorteil kumulativ nutzen kann.
Urs Hofmann
Vorsorge-Experte seit 2012

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Kapitalleistungssteuern bei Auszahlung

Korrekterweise werden die Steuern im 3a nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Egal ob das beim Bezug fürs Eigenheim oder erst bei Erreichen des Referenzalters ist: Der Bezug eines 3a Anlagegefässes (Teilbezüge unmöglich) löst immer Kapitalleistungsteuern aus. Diese sind aber nicht zum Einkommenssteuertarif bemessen, sondern werden gesondert und zu einem reduzierten Satz berechnet. Sie bewegen sich, je nach Steuerdomizil und Betrag – zwischen 2-12% des Auszahlungsbetrages. Mit einer durchdachten Strategie und frühzeitgen Planung lassen sich diese noch zusätzlich optimieren.

Wie viele 3a Konti darf man haben?

Die Anzahl ist gesetzlich nicht begrenzt (auch wenn gewisse Medien hin und wieder das Gegenteil behaupten). Wer das Referenzalter erreicht und aufhört zu arbeiten, muss man alle 3a Vorsorgen auflösen. Damit der kumulierte Betrag aller 3a Vorsorgen nicht zu einer progressiv zunehmenden Steuerbelastung führt, werden die 3a Auflösungen sinnvollerweise über die Jahre vor der Pensionierung verteilt, also für jede Steuerperiode eines, angefangen beim kleinsten. Man darf maximal 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters starten, also mit Alter 60. Somit machen maximal sechs 3a Anlagegefässe Sinn. Es wird empfohlen, etwa sieben Mal in ein 3a Gefäss einzuzahlen und dann ein neues zu eröffnen. Grund: Bis zum Betrag von ca. CHF 50’000 bleiben die Kapitalleistungssteuern überall noch auf einem minimal tiefen Bemessungssatz. Mit der gestaffelten Auflösung lassen sich also die Kapitalleistungssteuern nochmals senken – sofern Sie strategisch und planmässig vorgehen.

Mit dem 3a fürs Eigenheim sparen

Wer das Zeil verfolgt, genügend Eigenmittel für ein Eigenheim anzusparen, macht das vorzugsweise mit dem 3a Sparen: Die jährlichen Steuervorteile wirken wie eine staatliche Subvention. Dazu kommt noch der Vorteil, dass 3a Guthaben analog Bargeldbeständen behandelt werden, nämlich als sogenannt “harte Eigenmittel” (im Gegensatz zu Geldern aus der beruflichen Vorsorge BVG). Sparen Sie konsequent über 10 Jahre im 3a, haben Sie mehr als CHF 70’000 an Eigenmitteln beisammen – bei 25% Steuerersparnis aber nur CHF 52’500 dafür zahlen müssen. Ein Eigenheim muss allerdings selbstbewohnt sein, Ferienwohnungen und Airbnb sind nicht erlaubt. Kaufen Sie gleich ein Mehrfamilienhaus und bewohnen nur eine Wohnung selbst, dann werden die Eigenmittel nur für die selbstbewohnte Einheit angerechnet und die anderen Einheiten werden als Renditeobjekte angesehen.

Mit dem 3a die Hypothek amortisieren

Besitzen Sie schon ein Eigenheim und haben es teilweise mit Fremdkapital finanziert, typischerweise durch eine Hypothek, ist verpflichtet, Zinsen zu zahlen und die Hypothek sukzessive zurückzuzahlen. Diese Schuldentilgung wird in der Schweiz “Amortisieren” genannt. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA schreibt beispielsweise vor, dass bei einer 80% Fremdfinanzierung innert 15 Jahren, spätestens bis Erreichen Referenzalter, bis zu 65% amortisiert werden muss. Es müssen also innert 15 Jahren 15% der Hypothek zurückbezahlt werden, entweder direkt oder indirekt. Die direkte Amortisation führt zu tieferer Verschuldung, aber etwas höheren Steuern (weil weniger Schuldzinsen abgezogen werden können). Bei der indirekten Amortisation über die Vorsorge 3a wird genau gleich viel gespart, aber man belässt den Sparbetrag noch in der (gut verzinsten) 3a Lösung, behält auch die Hypothek auf dem ursprünglichen Stand und profitiert vom hohen Zinsabzug. Erst nach 15 Jahren, so der Plan, wird die Amortisation vorgenommen. Da man heutzutage in der zweiten Lebenshälfte mit Unterbrüchen in der Erwerbsbiographie rechnen muss, empfiehlt es sich, der Amortisation schon frühzeitig einen hohen Stellenwert einzuräumen und idealerweise indirekt und direkt zu amortisieren. Tiefere Verschuldung machen Sie unabhängig von Ihrer Bank und erhöhen Ihre Handlungsfreiheit. Sie stehten grad vor der Erneuerung einer auslaufenden Kredittranche und sind mit hohen Zinsen konfrontiert? Kein Problem! Prüfen Sie, ob Sie ein 3a Gefäss vorzeitig auflösen und damit die Hypothek vorzeitig amortisieren können.

Kann ich meine Säule 3a vorzeitig auflösen?

Ja, wenn Sie einen von fünf Ausnahmegründen geltend machen können, die einen vorzeitigen Bezug erlauben: Selbstbewohntes Eigenheim, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Auswanderung, IV oder Frühpensionierung. Faktisch also eher die Ausnahme. Alle diese Gründe müssen belegt werden. Eine Auswanderung bedingt zum Beispiel eine Abmeldung in der Schweiz und eine Anmeldung in einem andern Land und erst dann wird die vorzeitige Auflösung möglich. Jeder vierte AHV-Bezüger lebt im Ausland. Wenn Sie also auch den dritten Lebensabschnitt im Ausland verbringen möchten, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Auszahlung der 3a Guthaben nicht besser erfolgen sollte, NACHDEM Sie sich bereits in der Schweiz abgemeldet und im Ausland Ihren neuen Wohnsitz begründet haben. Grund: Statt Kapitalleistungssteuern am Wohnort fallen in dem Fall Quellensteuern am Sitz der Vorsorgeeinrichtung an, die deutlich tiefer ausfallen können.

3a Bezug oder Verpfändung?

Wer Eigenheim erwirbt, kann sein 3a Geld beziehen oder verpfänden, beides hat Vor- und Nachteile. Beziehen Sie das 3a Guthaben, benötigen Sie eine tiefere Hypothek und bezahlen folglich weniger Schuldzinsen. Damit fällt Ihre Tragbarkeitsrechnung vorteilhafter aus. Nachteilig ist, dass Sie für den Bezug schon Kapitalleistungssteuern zahlen müssen. Beim Verpfänden fallen Kapitalleistungssteuern an, denn das Guthaben bleibt ja im 3a Gefäss. Besteht das 3a Guthaben aus einer Versicherungspolice ist Verpfänden wohl die bessere Lösung, denn bei einer vorzeitigen Auflösung der Police fallen Rückkaufswertverluste an. Eine Verpfändung bedeutet für die Bank mehr Sicherheit, sie ist daher bereit, eine höhere Hypothek zu gewähren, was zu höheren Schuldzinszahlungen führt. Wie so oft in der Finanzplanung: Es gibt verschiedenen Lösungen und kein Pauschalrezept. Lassen Sie sich beraten und wählen Sie die für Ihre Umstände vorteilhaftere Lösung aus.
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Quellenverzeichnis

  • [1] «Altersvorsorge in der Schweiz», Studie zur Altersvorsorge, 2023.
  • [2] «Vorsorgepläne und ihre Bedeutung», Finanzanalyse, 2023.
  • [3] «Individuelle Vorsorgepläne und ihre Anpassung», Beratungsbericht, 2023.
  • [4] «Rentenberechnung und Vorsorgeplanung», Rentenstudie, 2023.
  • [5] «Der Einfluss von Lebensereignissen auf Vorsorgepläne», Sozialforschungsbericht, 2023.
  • [6] «Vorsorgepläne für Selbständigerwerbende», Wirtschaftsstudie, 2023.
  • [7] «Optimierung von Vorsorgeplänen», Finanzberatungsartikel, 2023.

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